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Aktuelles Aktuelles Aktuelles Aktuelles
Ambulanter Sozialer Dienst
der Justiz in NRW
In
Nordrhein-Westfalen wird durch eine Ausführungsvorschrift ab dem
01.06.08 der Ambulante Soziale Dienst der Justiz gebildet. Dabei
sind folgende Veränderungen vorgesehen: Zusammenlegung der
Fachbereiche von Bewährungs-, Gerichtshilfe und
Führungsaufsicht. Die Dienststellen sollen zukünftig in
Amtsgebäuden der Justiz eingerichtet werden. Den Fachkräften
stehen ein Leiter bzw. Gruppenleiter vor. zu diesen Funktionen werden
erfahrene Fachkräfte bestimmt. Qualitätsstandards sollen die
Arbeit verbindlicher und transparenter gestalten. Zur
Unterstützung der Fachkräfte sollten ehrenamtlich Tätige
gewonnen werden.
Artikel Kölner Stadtanzeiger 26.03.08
Interview mit dem LAG-Vorsitzenden Ulrich Öynhausen im WDR, 26.03.08
Deutscher Präventionstag 2008 in Leipzig
Der 13. Deutsche Präventionstag findet am 2. und 3. Juni 2008 zum
Schwerpunktthema „Engagierte Bürger – sichere Gesellschaft“
statt. Es werden 100 Beiträge zum
Themenfeld der (Kriminal-)Prävention gehalten. Mehr als 150 Institutionen
und Projekte stellen ihre Arbeit vor. DBH wird an einem eigenen Stand seine
Arbeit mit Kooperationspartnern aus der tertiären Prävention vorstellen. Präventionstag
Probation meets
Prevention
Die CEP veranstaltet vom 01.-03.06.08 in Leipzig die Fachtagung "Probation
meets Prevention" (in englischer Sprache). Es werden dort u.a. Prof.
Kalmthout (NL) und Prof. Kerner (D) aus den unterschiedlichen Sichtwinkeln von
"Bewährungs-/Straffälligenhilfe" und "Prävention"
referieren. Patrick Zobrist (CH) wird den Ansatz der
"Risikoorientierten Bewährungshilfe" in Zürich vorstellen. Die
Tagung geht am 02.06. über in den Deutschen Präventionstag. Das Programm finden
Sie unter Prevention meets Probation
JVA Hünfeld teurer als vergleichbares staatliches
Gefängnis
Im Jahr 2007 kostete ein Haftplatz in der teilprivatisierten JVA Hünfeld mehr
als in der vergleichbaren staatlichen Einrichtung in Darmstadt. Nach einer
Aufstellung aus dem hessischen Justizministerium ist ein Haftplatz in Hünfeld
teurer als in der staatlichen JVA Darmstadt. Demnach kostete es im Jahr 2007 pro
Tag 79,28 Euro, einen Gefangenen in Darmstadt unterzubringen - während es in
Hünfeld 83,18 Euro waren. Legt man die Zahl von 500 Gefangenen in Hünfeld
zugrunde, ergäben sich aufs Jahr hochgerechnet Mehrkosten von etwa 700.000 Euro.
Bei Serco hat man das Problem offenbar erkannt. Man werde "die Ergebnisse
analysieren und schauen, was man verbessern kann", sagt ein Sprecher. Artikel in SZ, 31.03.08
Verurteilungen nach
Jugendstrafrecht - Rückfälle - Anfrage im Bundestag
Die
Bundesregierung hat auf eine Anfrage im Bundestag zur
Jugendstraffälligkeit mit aktuellen Zahlen am 01.02.08
geantwortet: Die Rückfallquote nach Jugendarrest lag bei 70%,
die nach Jugendstrafe (ohne Strafaussetzung zur
Bewährung) betrug 77,8% und die nach Jugendstrafe (mit Strafaussetzung
zur Bewährung) betrug 59,6%. Die Strafaussetzung zur Bewährung
im Jugendverfahren erfolgt insgesamt zu 60%. Die durchschnittliche Verfahrensdauer
schwankt bei den Jugendgerichten von 2,3 Monaten (Bayern) über 3,3
Monaten (Nordrhein-Westfalen) bis zu 4,1 Monaten in Hessen. Bundestagsdrucksache 16/7967
Abschreckende Heimat - ausländische Straftäter abschieben?
Die
Abschiebung von
jugendlichen Straftätern kommt faktisch einer Verbannung gleich.
"Die
Gesellschaft muss sich zu ihrer Verantwortung für junge
ausländische
Straftäter bekennen, die hier aufgewachsen sind. Die Abschiebung
trifft
sie viel gravierender, da sie zu ihrem Geburtsland keine Bindungen
haben." Die damalige Süssmuth-Kommission (2001), die sich mit der
Zuwanderung befasste, kam einhellig zu dem Ergebnis, dass
ausländische Kinder und Jugendliche nicht abgeschoben werden
sollen. Die deutsche Gesellschaft müsse sich zu ihrer
Verantwortung bekennen und dürfe
sie keineswegs in andere Länder delegieren. Schließlich
seien die jugendlichen Ausländer in ihrer großen Mehrheit de
facto Inländer. Kommentar_taz_26.01.08
Jugendgewalt: 1.000 Praktiker und Wissenschaftler gegen höhere Strafen, Einführung eines
Warnschussarrestes
1.000 Kriminologen, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Fachkräfte der
Strafrechtspflege und Jugendhilfe, aus der Polizei und dem Jugendstrafvollzug unterstützen die
Resolution gegen die Verschärfung des Jugendstrafrechts, die vom Konstanzer Kriminologen Professor Wolfgang Heinz formuliert wurde. Der DBH-Fachverband unterstützt ebenso die Resolution von Prof. Wolfgang Heinz."Für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts besteht kein Anlass. Richtig ist,
dass junge Menschen – in quantitativer Betrachtung – überproportional häufig als
Straftäter auffallen. Diese Höherbelastung ist aber keine Besonderheit der
Gegenwart, sondern wurde in jeder Generation beobachtet."
Der
DBH-Fachverband wendet sich gegen Strafverschärfungen und Drilleinrichtungen für Jugendliche. DBH-Thesen DBH-Fachtagung am 04.03.08 in Köln. Die
Anwendung des Jugendrechts muss auch weiterhin für Heranwachsende möglich sein, um den Erziehungsgedanken
so effektiv wie möglich anwenden zu können. Erziehungscamps oder Strafvollzug in freier
Form bieten dagegen Möglichkeiten mit Konsequenz soziale Erziehungsarbeit zu
leisten.
Ausgelöst wurde die Debatte durch den hessischen CDU-Wahlkampf, der in der Wiesbadener Erklärung der CDU vom 05.01.08 (Jugendkriminalität, Seite 6-9) mündete.
Kurze Freiheitsstrafen sind gefährlich - sie schrecken nicht ab, aber ihre
entsozialisierende Wirkung ist hoch. Wenn die Politik etwas tun will, dann soll
sie mehr Bewährungshelfer einstellen, führt Bernd Maelicke in der Süddeutschen Zeitung aus. Artikel SZ 09.01.08
Mehr professionelle Sozialhelfer gefordert: Für Bernd
Maelicke sind Erziehungscamps keine Lösung. Im Gespräch mit
der „wir helfen“-Vorsitzenden Hedwig Neven DuMont pocht der
Experte auf eine kontinuierliche Betreuung. Artikel KSTA 18.01.08
In der Kieler Erklärung
von Bernd Maelicke und Frieder Dünkel wird auch auf die Notwendigkeit
des Veränderungsbedarfs beim Umgang mit Intensiv- und
Wiederholungstätern durch die Jugendstrafrechtspflege hingewiesen.
Weitere Erklärungen:
Mainzer Erklärung (Prof. Michael Bock, Mainz)
Koch-Rezepte (Prof. Horst Viehmann, Köln)
Brief an Justizministerin Piepenkötter (LAG der Bewährungshelfer in NRW)
Stellungnahme der Bayrischen Bewährungshelfer/innen (ABB)
Positionspapier (Neustart Baden-Württemberg)
Zur Debatte um Jugendgewalt (Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg)
In einem Interview führt der Kriminologe Christian Pfeiffer aus, dass härtere Strafen nicht dazu beitragen, gewalttätige Jugendliche zu
bessern. Stattdessen solle man die
prügelnden Väter in Migrantenfamilien zur Räson bringen und die Schulen
verändern. "Mehmets Vater ausweisen" Interview taz (04.0108)
Praxisbeispiel: In der Ambulante Intensiv Betreuung (AIB) der Bewährungshilfe in
Köln betreuen vier Intensiv-Bewährungshelfer jeweils fünf - nach
Jugendstrafrecht verurteilte - Probanden, die entweder bei der Polizei
als Intensivtäter geführt werden oder aber aus anderen Gründen einen
erhöhten Betreuungsbedarf aufweisen. Ein in Deutschland einmaliges
Projekt, als letzte Chance für kriminelle Jugendliche Artikel Welt 13.01.08 Broschüre Radiosendung WDR 5 "Neugier genügt"
Die Presseberichte und die Politikervorschläge überstürzen sich zurzeit:
Spiegel-Online: "Was tun mit Teenagern, die immer wieder klauen und zuschlagen?" (03.01.08); Artikel taz "Gewalt in U-Bahnen" (04.01.08).
Für
die Einrichtung von Boxcamps, wie das von Lothar Kannenberg, bedarf es keiner
gesetzlichen Änderungen. Dort werden
überwiegend Jugendliche betreut, die von
Jugendämtern aus ganz Deutschland geschickt werden. Es handelt
sich dabei um Sozial- und Erziehungsarbeit mit Gewalttätern: Artikel FAZ: „Mit Zwang geht hier gar nichts“ (03.01.08); Video
Boxcamp Kannenberg (FAZ-Net)
Der CDU-Ministerpräsident Koch (Hessen) fordert u.a. die
Einrichtung von Bootcamps für straffällige Jugendliche.
Bundesjustizministerin
Zypries plädiert für Erziehungscamps. Artikel taz "Erziehungscamps sind sinnvoll" (04.01.08)
Die
Bundesländer versuchen seit Jahren mit unterschiedlichen Projekten und
Gesetzesinitiativen, der Schwierigkeiten mit besonders gewaltbereiten
jugendlichen Straftätern Herr zu werden. Artikel
FAZ (04.01.08)
Umstrittene Bootcamps: Welcher ist der richtige
Umgang mit jugendlichen Gewalttätern? Sowohl in Deutschland als auch in den USA
wächst die Kritik am militärischen Drill in den Erziehungslagern. Audio-Sendung
der Deutschen Welle, 02.01.2008 (15 Minuten)
Der Deutsche Richterbund findet die Debatte über härtere Strafen „überflüssig“ Artikel FAZ (03.01.08)
Auf der Fachtagung "Steigende
Gewaltkriminalität - Herausforderung des Jugendkriminalrechts" des Justizministeriums
Nordrhein-Westfalen in Berlin im November 07 wurden die Handlungsmöglichkeiten mit
Intensivtätern diskutiert. Pressemeldung Für die LAG der Bewährungshelfer hat Ursula
Klein die ambulante Betreuung durch die Bewährungshilfe herausgestellt LAG-Information. Der hessische Justizminister hat
eine Bundesratsinitiative mit anderen Bundesländern zur Einführung des
Warnschussarrestes vorgestellt. Pressemeldung
Artikel in der SZ, 16.11.07
Die CDU-regierten Bundesländer haben im Bundesrat im Februar 2006
eine Gesetzesänderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
beschlossen, die dem Bundestag vorgelegt wurde. Das Bundeskabinett hat
diesen Antrag mit den Stimmen der CDU-Minister abgewiesen. Diese
Haltung entspricht auch dem Ergebnis der
Koalitionsvereinbarung. Der angegebene Gesetzentwurf der
Bundesländer mit der Stellungnahme der Bundesregierung kann hier
nachgelesen werden: Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1027
Risk And Need Asssessment - Themenschwerpunkt der Zeitschrift Bewährungshilfe
Die
Nummer 04/07 der Ausgabe der Zeitschrift Bewährungshilfe
befasst sich mit dem Thema "Risk And Need Assessment": Neue Verfahren
zur Beurteilung des Rückfallrisikos von Straffälligen haben besonders
in England und Wales Einzug in den Alltag der Vollzugsanstalten und
Bewährungshilfedienststellen gefunden. Die Entwicklung wird in
englischer Sprache von Hill und Moore vorgestellt. In deutscher Sprache
werden von Matt und Hentschel zusammenfassend diese Aufgaben und der
Einsatz beschrieben. Mayer, der schon die Aufgaben der
risikoorientierten Bewährungshilfe im Heft 2/2007 dargestellt hat,
lässt nun die Beschreibung eines aufbauendes Interventionsprogramms für
die Bewährungshilfe (in der Schweiz) folgen. Aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Bewährungshilfe
Sanktionierungspraxis in Deutschland - aktualisierte Version 2006
Die
aktualisierte Version von "Das strafrechtliche Sanktionensystem und die
Sanktionspraxis in Deutschland 1882 - 2006. Stand Berichtsjahr 2006
Version 1/2008" von der Universität Konstanz, Prof. Wolfgang Heinz, ist
abrufbar unter: Sanktionenpraxis
Bewährungshilfe Statistik: Siegen 2008
Die
Bewährungshelfer/innen im Landgerichtsbezirk
Siegen führen seit einigen Jahren jährliche Stichtagserhebungen zu
ausgewählten
Lebens- und Problemlagen ihrer Probanden durch. Die Zahlen vom 01.01.08
ergeben folgendes Bild: Etwa die Hälfte der 1.000 Personen sind ohne
Arbeit, haben Schuldenprobleme und leiden unter einer Suchtproblematik.
Die Ergebnisse dieser Erhebungen
sind veröffentlicht unter: Statistik_BwH_Siegen
Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2006
Im
Jahr 2006 hat das Statistische Bundesamt 174 207 Unterstellungen unter
eine/n Bewährungshelfer/in gezählt (Zahlen von Hamburg und
Sachsen liegen nicht vor); davon waren 154 484 Männer und 19 723
Frauen. Die Aufhebung der Unterstellung erfolgte bei 55 327 Personen
(70,3 %) durch Straferlass, Ablauf bzw. Aufhebung der Unterstellung und
bei 12 467 Personen wegen Widerruf.
Die Fachserie 10, Reihe 5 kann herunter geladen werden (zunächst muss man noch die gewünschte Version auswählen): Bewährungshilfe-Statistik
Weitere teilprivatisierierte Strafvollzugsanstalten in Deutschland
Neben
der JVA Hünfeld, die zu
Beginn des Jahres 2006
eröffnet wurde, werden in Offenburg (Baden-Württemberg) und
Burg (Sachsen-Anhalt) weitere Anstalten neu gebaut, die nach einem
teilprivatisiertem Modell betrieben werden sollen.
Als Partner der Justiz für die JVA
Offenburg mit 440 Haftplätzen und einer sozialtherapeutischen
Einrichtung mit weiteren 60 Haftplätzen ist die Fa. Kötter
aus Essen als Sieger aus dem Ausschreibungsverfahren hervorgegangen.
Auch in Burg wid die Fa. Kötter tätig, die im
Sicherheitsbereich tätig ist. Pressemeldung des JM Baden-Württemberg vom 28.12.07
Pressemeldung des JM Sachsen-Anhalt vom 19.12.06
Im hessischen Hünfeld ist der Betreiber Serco tätig .Dieser übernahm die medizinische
Regelversorgung, die Betreuung der Krankenstation und die komplette
Verpflegung der Inhaftierten. Hinzu kommen die Beratungsdienste, die
Arbeitstherapie, die Sport- und Freizeitangebote sowie die berufliche
Fort- und Weiterbildung. Außerdem ist Serco für die
Gebäudebewirtschaftung, Reinigung und technischen Dienste
zuständig.
Das Hessische Justizministerium hat eine Dokumentation des Vorhabens und seine Umsetzung veröffentlicht: Materialsammlung zur JVA Hünfeld (HMdJ)
Bewährungen können künftig grenzüberschreitend in der EU überwacht werden
Die Justizminister
der EU-Länder haben sich auf einen Rahmenbeschluss geeinigt, der
sicher stellen soll, dass jemand, der beispielsweise in Deutschland zu
einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, in Frankreich leben und
arbeiten kann, ohne dass dadurch die Wirkung der verhängten
Bewährungsmaßnahmen beeinträchtigt wird. Die Staaten
verpflichten sich im Rahmenbeschluss, als Aufenthaltsstaat die
Verurteilung einer Person ohne größere Formalitäten
anzuerkennen und die verhängten Bewährungsmaßnahmen und
alternativen Sanktionen zu überwachen. Der jeweilige Mitgliedstaat
soll die Auflagen und Weisungen so behandeln, als wären sie von
einer eigenen Behörde erlassen worden. Sind Folgeentscheidungen wie ein Widerruf der Bewährung oder Straferlass zu
treffen, so sieht der Rahmenbeschluss vor, dass diese regelmäßig vom
Aufenthaltsstaat getroffen werden sollen. Damit trägt er die Verantwortung für
den weiteren Verlauf der Überwachung der Maßnahmen und auch für die eventuelle
Vollstreckung der Strafe nach einem Widerruf.
Pressemeldung des BMJ
Jugendstrafvollzugsgesetze der Bundesländer
Die Jugendstrafvollzugsgesetze sind im Laufes des Jahres 2007 von den
verschiedenen Landesparlamenten diskutiert und verabschiedet worden. Der DBH-Fachverband hat zu den
Entwürfen die folgende Stellungnahme (Stand Februar 2007)
verfasst: DBH-Stellungnahme zu den Länderentwürfen Presseerklärung In einer DBH-Fachtagung am 14.06.07 wurden
in Berlin die verschiedenen Gesetzentwürfe der Länder von den
Fachabteilungen der Justizministerien Berlin, Hessen,
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
Neun Länder (u.a. Thüringen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein) planen ein
weitgehend einheitlichen Jugendvollzug. Gesetzentwurf wurde am 12.01.07 in Berlin vorgestellt.
Die folgenden Gesetze bzw. Gesetzentwürfe liegen aus den folgenden
Bundesländern vor. Die meisten sind durch die jeweiligen
Landesparlamente verabschiedet worden:
In Nordrhein-Westfalen hat
das Landesparlament das Jugendstrafvollzugsgesetz unter dem Eindruck
des Mordes in der JVA Siegburg diskutiert. Die Positionen der
Landtagsfraktionen sind im Landtag intern vom 05.12.07 wiedergegeben. -
Die Experten-Kritik an dem vom Hamburger Justizsenator Lüdemann vorgelegten
Gesetzentwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz ebbt nicht ab. Frieder Dünkel von der Universität Greifswald sagt voraus: "In einigen
Teilen wird es große verfassungsrechtliche Probleme geben". Artikel taz 03.11.07
Zum Baden-Württembergischen Gesetzentwurf liegt die Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung vor. Im SWR fand die folgende Diskussion statt: "Wegschließen
oder Erziehen? - der Umgang mit jugendlichen Straftätern" (mit Prof.
Feltes, Bewährungshelferin Lübbemeier und Dr. Wulf)
Das Bundesjustizministerium hat in 2006 noch den folgenden Entwurf vorgelegt.
Standards der Bayrischen Bewährungshilfe liegen vor
Das
Ergebnis des Projektes "Qualitätsstandards in der
Bewährungshilfe in Bayern" liegt öffentlich vor.
Voraussichtlich werden diese ab 01.01.2008 verbindlich für alle
bayrischen Bewährungshelfer/innen eingeführt. Qualitätsstandards in der Bewährungshilfe in Bayern
Diese sollen die Qualitätssicherung und -entwicklung fördern, in dem Standards
für die Arbeit der Bewährungshilfe festgelegt werden. In
einem von der "Zentralen Koordinierungsstelle
Bewährungshilfe der bayerischen Justiz" geleiteten
Prozess wurden vom Herbst 2003 bis Herbst 2007 landesweit diese verbindlichen Standards erarbeitet. Sie
enthalten sowohl eine genaue Beschreibung des Hilfe- als auch des
Kontrollprozesses. An diesem Prozess waren die bayrischen
Bewährungshelfer/innen aktiv beteiligt. Wissenschaftlich wurde das
Projekt von Prof. Wolfgang Klug von der Katholischen Universität
Eichstätt begleitet.
Konrad Beß und Gertraud Koob-Sodtke von der Zentralen Koordinierungsstelle haben in der Zeitschrift
"Bewährungshilfe" im Heft 1/2006 den Prozess der Erarbeitung der Qualitätsstandards beschrieben: Artikel in Bewhi_01/2006
Erfolgreiche Durchführung des Bewährungshelfertages 2007 in Berlin
Am Bewährungshelfertag
nahmen 150 Fachleute aus vielen Regionen Deutschlands teil. Der
Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred
Hartenbach, und die Justizsenatorin von Berlin, Gisela von der Aue,
begrüßten am 19. November 2007 die Teilnehmer/innen. Frau
von der Aue führte aus: „Die Bewährungshilfe ist ein
wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Im Bestfall ist sie
sowohl Garant für die Sicherheit der Bevölkerung als auch
Resozialisierungshilfe für Straftäter. Ich freue mich, zum
Bewährungshelfertag 2007 viele Experten und Praktiker versammelt
zu sehen, deren verantwortungsvolle gesamtgesellschaftliche Aufgabe gar
nicht genug geschätzt werden kann.“ Pressemeldung
Der Bewährungshelfertag wurde vom DBH-Fachverband für Soziale
Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik gemeinsam mit der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelfer/innen (ADB)
veranstaltet. Programm Dokumentation der Vorträge
Sexualstraftäterdateien - Zusammenarbeit von Bewährungshilfe + Polizei
Bayern hat die Datei HEADS (Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter) eingerichtet, durch die Sexualstraftäter enger kontrolliert und
die Rückfallgefahr bei entlassenen Sexualverbrechern reduziert werden soll. Bei anstehender Haftentlassung von besonders rückfallgefährdeter Sexualtäter
übermittelt die Justiz alle notwendigen Daten an die Polizei. Diese werden bei HEADS erfasst und die erforderlichen Maßnahmen werden mit der Bewährungshilfe,
Führungsaufsicht sowie Jugendämtern koordiniert. Das bayerische Innen-, Sozial- und Justizministerium organisieren
HEADS zentral beim Polizeipräsidium München. Die Polizei rechnet
mit rund 800 registrierten ehemaligen Inhaftierten. Pressemeldung
Die Arbeitsgemeinschaft bayrischer Bewährungshelfer/innen hat
Grundsätze der Zusammenarbeit benannt. In den folgenden
Fällen wird die Zusammenarbeit geregelt: - bei Anzeichen für
Gefährdungssituationen regt die Bewährungshilfe einen runden
Tisch an, - bei Gefahr im Verzug informiert die Bewährungshilfe
die örtliche Polizei und - die Teilnahme an den
Gefährderansprachen der Polizei. Grundsätze zur Zusammenarbeit ABB-Verdi
In
der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten in Bayern wird die
zentrale Datenspeicherung von Sexualstraftätern problematisch
angesehen, trotzdem wird das Verfahren nicht von vornherein abgelehnt.
Erst nach Aufnahme des Wirkbetriebes sei dieses abschließend zu
beurteilen: Datenschutzbeauftragter
Die niedersächsischen Ministerien für Justiz und Inneres haben die neue Konzeption
zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (KURS) vorgestellt. Das
Ziel der gemeinsamen Konzeption ist die Verhinderung von Rückfällen von
Sexualstraftätern, die aus der Haft entlassen wurden und unter Führungsaufsicht
stehen. Die Zentralstelle KURS hat ihre Arbeit am 01.10.07 im LKA
Niedersachsen mit zwei Mitarbeitern aufgenommen und wird die
übermittelten Informationen der Justiz und des
Maßregelvollzuges mit eigenen Erkenntnissen der Polizei
anreichern und speichern. Pressemeldung
Sicherheitsmanager in der hessischen Bewährungshilfe: 23 neue Stellen
Für den Haushalt 2008 hat das Justizministerium die Schaffung von sogenannten „Sicherheitsmanagern“ im Rahmen der Führungsaufsicht vorgesehen, die Sexualstraftäter
kontinuierlich überwachen sollen. Hierfür sind 23 neue Stellen im Bereich der
Bewährungshilfe vorgesehen. Pressemeldung
Konzept der Integralen Straffälligenarbeit der Justiz
Mecklenburg-Vorpommern will durch ein verbindliches gegenseitiges
Informationssystem und ein standardisiertes Verfahren die Verzahnung von
Vollzugseinrichtungen und Bewährungshilfe optimieren. Damit soll die Kontroll- und
Unterstützungsdichte verbessert werden. Die Haftentlassenen und Straffälligen sollen
damit in ein geschlossenes Hilfs- und Überwachungssystem eingebunden werden. Nach Meldung des Justizministeriums "verhindern seit Jahrzehnten bundesweit die Scheuklappen des Handelns in
Zuständigkeiten von Strafvollzug und Bewährungshilfe ein kontinuierliches und
zielgerichtetes Einwirken auf inhaftierte und zu entlassene Straftäter". Um diese
Defizite zu beseitigen, wird Mecklenburg-Vorpommern eine
verbindliche Kooperation zwischen den Vollzugseinrichtungen und den Sozialen
Diensten der Justiz umsetzen. Pressemeldung 09.11.07 Pressemeldung 05.11.07
Bundestag beschließt neuen Rechtsschutz im Jugendstrafvollzug
Der Deutsche Bundestag hat am
09.11.07 das Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
verabschiedet, das die Rechtsschutzmöglichkeiten, die Jugendliche
im Strafvollzug haben, jugendgerechter ausgestalten soll. Das
verabschiedete Gesetz verlagert die Zuständigkeit für
Anträge von Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung auf die
ortsnäheren Jugendkammern, die in der Regel durch einen
Einzelrichter entscheiden werden. Zudem erhalten die Gefangenen im
Jugendstrafvollzug ein Recht auf Anhörung, über das sie
belehrt werden müssen. Die Anhörung findet in der Regel in
der Vollzugsanstalt selbst und nur ausnahmsweise im Gericht statt, da
es den Jugendlichen in der bekannten Umgebung leichter fällt, ihr
Anliegen darzustellen und sich der Richter vor Ort einen eigenen
Eindruck von den Verhältnissen in der Anstalt verschaffen
kann. Die neuen Regelungen orientieren sich an den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts. Zudem
eröffnet das Bundesgesetz den Landesgesetzgebern die
Möglichkeit, ein dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltetes
Schlichtungsverfahren einzuführen. Das Gesetz ist nicht
zustimmungsbedürftig. Es soll zum 1.1.2008 in Kraft treten. Pressemeldung
Auf der Suche nach einer neuen Gefängnispolitik
"Siegburg ist überall – der Foltermord in der JVA Siegburg hat in der Öffentlichkeit
in Deutschland Fassungslosigkeit und Entsetzen ausgelöst. Es wurde überdeutlich, dass es nicht nur eine einmalige und mit hohen Strafen genügend beantwortete Straftat von drei Gefangenen im Jugendvollzug war – Struktur- und Systemmängel wurden deutlich, die differenzierte Analysen und grundlegende Innovationen einfordern." Bernd Maelicke in seinem Artikel vom 07.10.07
„Fair ist mehr!“ Chancen für ausgleichende Gerechtigkeit im Sport
Auf der Veranstaltung der
BAG-TOA am 20.11.07 in Berlin wurden die Perspektiven
des Täter-Opfer-Ausgleichs in der Sportgerichtsbarkeit
thematisiert. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit der Deutschen
Sportjugend, der DVJJ, dem DBH-Fachverband / TOA-Servicebüro und
dem Deutschen Präventionstag statt. Einladungsflyer
Klare Grenzen? Zum Verhältnis von Opferhilfe und TOA
Der Arbeitskreis der Opferhilfen (ado) lädt zur Fachtagung am
28./29.01.08 zur Thematik ein: Begegnung von Opfer und Täter im
TOA - Chancen und Gefahren für Kriminalitätsopfer. Anlass
für die Fachdiskussion sind Überlegungen, den TOA auch bei
schweren Gewalt- und Sexualstraftaten anzuwenden. Ausschreibung Anmeldung
"Wenn ich raus bin, bleibe ich sauber"
80 Prozent aller Jugendlichen werden nach dem Gefängnisaufenthalt rückfällig. "Es
mangelt an Angeboten, die es den jungen Menschen ermöglichen, nach der Haft den
geraden Weg zu gehen und ihr Leben zu meistern", berichtet der Kölner Stadtanzeiger über die Verhältnisse im Jugendstrafvollzug in Siegburg.
Betreuung und Kontrolle von gefährlichen Straftätern
Mit
den Ergebnissen der Reform der Führungsaufsicht und der Betreuung
und Kontrolle von gefährlichen Straftätern nach der
Haftentlassung beschäftigte sich die DBH-Fachtagung am 08.10.07 in
Würzburg. Ausschreibung
Sie fand in Kooperation mit dem Bayrischen Landesverband für
Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe, der
Christophorusgesellschaft Würzburg und der Brücke
Aschaffenburg statt. Der Einladung waren 150 Fachkräfte gefolgt.
Neben den Fachvorträgen, wurde in Arbeitsgruppen über die
Kooperation der verschiedenen Dienste beraten und die Sexualstraftäterdatei HEADS vorgestellt.
Bewährungshilfe in Europa - Einheit und Vielfalt
Die
Vereinigung der europäischen Bewährungshilfe (CEP)
führte in Tallinn eine Fachtagung mit 150 Teilnehmern aus
über 30 Ländern durch. Prof. Kalmthout kündigte die
baldige Herausgabe (Anfang 2008) des Sammelbandes "Probation in Europe"
an, in dem alle Bewährungshilfesysteme in Europa beschrieben
werden. Auf der Mitgliederversammlung - DBH ist die
einzige Mitgliedsorgansiation aus Deutschland - wurden weitere
neue Mitglieder begrüßt, dies sind u.a. das polnische und
litauische Justizministerium. Ein neuer Vorstand wurde gewählt.
Neuer Präsident ist Patrick Madigou aus Frankreich (Directeur du
Service Pénitentiaire d'Insertion et de Probation de Paris). Informationen der CEP
Im März 2008 führt die Schweizerische Bewährungshilfe mit der CEP eine Fachtagung zu "What works: Sharing Experience to Improve
Practice" durch. Veranstaltungshinweise
Mord in der JVA Siegburg - heftige Kritik am Jugendstrafvollzug in NRW
Nach dem Mord eines inhaftierten Jugendlichen in der JVA Siegburg,
wurden die drei Zellengenossen des Opfers wegen Foltermordes vom Landgericht Bonn zu hohen Haftstrafen verurteilt. Süddeutsche Zeitung (05.10.07)
Vor der Tötung notierten die Täter die Vor- und Nachteile des
Mordes. Tagesspiegel (17.04.07)
Die Jugendhaftanstalt in Siegburg soll aufgelöst werden. In Wuppertal soll bis 2009 eine neue Anstalt gebaut werden: Pressemeldung Presseerklärung des Justizministeriums zum Neubau
Nach dem Foltermord in der Siegburger Jugendhaftanstalt
hat die Kommission zur Gewaltprävention im nordrhein-westfälischen Strafvollzug
die Landesjustizbehörden kritisiert. Die gebotene Aufsicht durch das Landesjustizvollzugsamt
sei in Siegburg offenbar nicht ausreichend wahrgenommen worden, heißt es in dem
Bericht der Kommission, der an NRW-Justizministerin
Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) übergeben wurde. Die mangelnde Aufsicht habe
dazu beigetragen, dass sich die Einrichtung in Siegburg "zu einem
betreuungsarmen Verwahrvollzug zurückentwickelt hat". Pressekonferenz im Audio-Format (Real-Player erforderlich) mit Kommissionsvorsitzendem Werthebach; Artikel vom 01.02.07 im Kölner Stadtanzeiger
Schlußbericht der Kommission Gewaltprävention im Strafvollzug von NRW
In einem Gutachten
"Gewalt unter Gefangenen im Strafvollzug des Landes
Nordrhein-Westfalen" wurden vom Kriminologischen Dienst 638
Gefangenenpersonalakten aus dem Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug im Jahr 2005
ausgewertet. Erste Ergebnisse des Gutachtens ergeben, dass etwa 1/3 aller Gewaltvorfälle im Haftraum, 15 - 20 Prozent in den Gängen, Hof und Flur sich
ereigneten. Dabei war keine
Schwerpunktbildung an Wochenenden erkennbar. Über 60 Prozent der
Gefangenen, die im Vollzug gewalttätig wurden, waren wegen früherer Gewaltdelikte
verurteilt worden. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Gefangenen ist
suizidgefährdet, deshalb werden sie in Gemeinschaftszellen untergebracht. Die
meisten Gewalttaten im Vollzug entstehen aus einer spontanen Situation, seien
also nicht geplant. Etwa die Hälfte aller Gewaltfälle ist als leicht zu
bewerten, etwa jeder 10. Fall ging mit schwereren Verletzungen einher. Gewalt unter
Gefangenen. Kernbefunde einer empirischen Studie im Strafvollzug des Landes
Nordrhein-Westfalen Eine Studie des kriminologischer Dienstes des Landes
Nordrhein-Westfalen vom Dezember 2006.
Neuorganisation des Projekts "Schwitzen statt Sitzen" in Baden-Württemberg
Die
flächendeckende Übertragung auf den freien Träger
"Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR"
erfolgte ab Mitte diesen Jahres. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss
aus dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege, dem
Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg
e.V. und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband
(LV Baden-Württemberg). Ab 2008 werden über die
örtlichen Mitgliedsvereine des Netzwerks alle Fälle von
gemeinnütziger Arbeit zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe
sowie zur Erfüllung von Arbeitsauflagen (Bewährungsauflagen)
vermittelt. Pressemeldung des Justizministerium Information des Badischen Landesverband
Russlanddeutsche Inhaftierte
Über
mafiöse Strukturen in bayerischen Gefängnissen berichtet die
Süddeutsche Zeitung: Russlanddeutsche Häftlinge haben sich in
einem Bandensystem fast völlig abgeschottet. Artikel in der SZ
Sicherungsverwahrung für Jugendliche
Die Bundesregierung will mit einer Gesetzänderung ermöglichen, dass in Einzelfällen jugendliche Straftäter nach dem Absitzen der
Jugendstrafe lebenslänglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können. Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes beschlossen. Artikel in der SZ
Lernprogrammen in der Bewährungshilfe
Ermutigende Ergebnisse stellt die Bewährungshilfe Zürich (Schweiz) mit der Durchführung von Lernprogrammen fest. Mitteilung
Das Training TRIAS wird
für Inhaftierte zur Vorbereitung der Zeit nach der Haft
durchgeführt. Dabei sollen die Teilnehmer lernen, Konflikte besser
zu bewältigen und Vorstellungsgespräche erfolgreich zu
führen. "Ziel ist, dass die Teilnehmer Anforderungen während
und nach der Haft so bewältigen, dass sie nicht mehr mit dem
Gesetz in Konflikt kommen." Lernprogramm TRIAS
Aus
der Trainingsbeschreibung: "Das 'Deliktorientierte Trainingsprogramm'
DoT richtet sich an straffällig gewordene junge Erwachsene, die
Vermögens- oder Gewaltdelikte begangen haben. Der Begriff
'deliktorientiert' betont, dass die Teilnehmer/-innen das Programm
wegen ihrer Straftat absolvieren und diese deshalb im Zentrum steht.
Auch wenn es unangenehm sein kann, sich mit der Straftat auseinander zu
setzen, liegt es wegen der Bewährung im Interesse der
Teilnehmer/-innen, die “Gesetzmässigkeiten” ihrer
Straftaten zu kennen.
Im Lernprogramm geht es um das vergangene und zukünftige Verhalten
in
Risikosituationen. Jeder kann aus Erfahrungen lernen und in Zukunft
anders handeln". Der Evaluationsbericht zum Modellversuch ist beim Bundesamt für Justiz veröffentlicht.
Haftstrafen in den USA gestiegen
2,24
Millionen Menschen sitzen in den USA in Haft. Diese äußerst
beunruhigende Zahl wird durch den festzustellenden Trend noch gravierender. Nachdem die Inhaftiertenzahlen zurückgingen, ist ein Anstieg von 2,8 % gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Statistisch gesehen sitzen in den USA von 100.000 Menschen 748 im Gefängnis, in
Deutschland sind es 90. Artikel in der SZ
Deutscher
Präventionstag 2007: "Starke Jugend - starke Zukunft"
Der 12.
Deutsche Präventionstag fand vom 18. - 19. Juni 2007 in Wiesbaden
mit 3.800 Teilnehmern statt.
Im Rahmen des Kongresses boten Fachvorträge und
Projektpräsentationen
Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch, zur Diskussion und zum Kennen
lernen von
Menschen und Projekten. In der Ausstellung präsentierten sich 200
Organisationen und Projekte aus den Bereichen Polizei, Justiz,
Jugendhilfe und kommunaler Prävention. Presseerklärung Wiesbadener Erklärung Fotos Weitere Informationen unter: www.praeventionstag.de
Der DBH-Fachverband trat
in Kooperation mit verschiedenen Institutionen und Vereine
gemeisamen für die
"tertitäre Prävention" ein. In Standgemeinschaften wurden
verschiedene Aspekte der Arbeit vorgestellt: Häusliche Gewalt,
Jugendbewährungshilfe, Ehrenamtliche Arbeit mit
Straffälligen, Gemeinnützige Arbeit statt
Ersatzfreiheitsstrafe etc.. Fotos
Der nächste Deutsche Präventionstag findet vom 02.-03.06.08
in Leipzig statt. DBH ruft schon jetzt dazu auf, dass die
Einrichtungen und Projekte sich gemeinsam darauf vorbereiten und
Standgemeinschaften anstreben. Interessenten wenden sich an: kontakt@dbh-online.de
Reform der Bewährungs- und Gerichtshilfe
In mehreren Bundesländern wird die Reform der Bewährungs- und Gerichtshilfe vorangebracht.
In Niedersachsen wurde die Projektgruppe JustuS (Justiz und
Sozialarbeit) eingerichtet, die dazu beitragen soll die Sozialarbeit in
der Justiz zu modernisieren. Den aktuellen Projektstand können Sie im jeweiligen Justus-Newsletter nachlesen JustuS-Newsletter.
Grundlegende
Änderungen sollen auf Beschluss der Justizministerin umgesetzt werden:
-Zusammenführung und eigenständige Organisationsstruktur für
Bewährungs-, Gerichts-, Opferhilfe und Führungsaufsicht; -Dienst- und
Fachaufsicht erfolgt durch die leitenden Sozialarbeiter; -eigenständige
Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt; -effektives
Qualitätsmanagement etc. - Im Justus-Newsletter Nr. 01/07
hat der DBH-Geschäftsführer, Peter Reckling, einen Artikel zur
"Dringlichkeit von verbindlichen Standards und Strukturen"
veröffentlicht: Justus-Newsletter 1/2007
Unter Leitung von Prof. Jehle hat die Kommission zur "Zukunft
der Sozialen Dienste der Justiz in Hessen" ein Konzept vorgelegt, das
u.a. die Zusammenlegung von Bewährungs- und Gerichtshilfe vorsieht. Die
Mitglieder des DBH-Fachverbandes können diesen Bericht sich zuschicken
lassen: kontakt@dbh-online.de
Anläßlich des 50.Jahrestages der Einführung der Bewährungshilfe in
Schleswig-Holstein hat der DBH-Geschäftsführer, Peter Reckling, den
Artikel "Bewährungshilfe - unter sich wandelnden Bedingungen
zukunftsfähig?" verfasst. In 10 Thesen beschreibt er den heute
notwendigen Reformbedarf. Der Aufsatz ist in den
Schleswig-Holstenischen Anzeigen (Herausgeber Ministerium der Justiz in
Schleswig-Holstein) Nr. 10/2006 erschienen. Die Redaktion hat der
Veröffentlichung an dieser Stelle freundlicherweise zugestimmt:
Bewährungshilfe - unter sich wandelnden Bedingungen zukunftsfähig?
In
der "Denkschrift zur Lage und Zukunft der Bewährungshilfe" legen erfahrene Mitarbeiter aus der
Bewährungshilfe bzw. aus angrenzenden Arbeitsfeldern eine
kritische Analyse vor und
begründen die Notwendigkeit von Veränderungen. Stichworte aus
der Denkschrift:
- Einführung verbindlicher Standards,
- Maßnahmen zur Qualitässicherung,
- neue Arbeitsformen neben klassischer Einzelfallhilfe,
- Wegfall der Einzelunterstellung und Stärkung der örtlichen Dienststellen,
- Zusammenführung von Bewährungs-, Gerichtshilfe,
Führungsaufsicht, Täter-Opfer-Ausgleich und Opferhilfe,
- Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht durch Mitarbeiter mit sozialarbeiterischer Fachkompetenz.
Der vollständige Text kann hier heruntergeladen werden: Denkschrift
Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg wird von Neustart ausgeführt
Die
Finanzierung der Übertragung der Bewährungshilfe an Neustart
war Anlass für eine Anfrage der Fraktion der GRÜNEN mit 9 Fragen zu den Personal- und Sach-/Nebenkosten. Am 28.12.07 hat das Justizministerium geantwort: Drucksache 14/2070 Landtag BaWü
Die Übertragung von Aufgaben von Bewährungshelfern wird zunehmend kritisiert. Südwest-Presse_05-02-08
Am 14.03. fand im "dradio"
(Deutschlandfunk) die Sendung "Staatlicher Rückzug - Baden-Württemberg setzt als erstes Bundesland
auf private
Bewährungshilfe" statt. Es diskutierten Jörg Müller vom
Justizministerium, Georg Zwinger von Neustart, Peter Reckling vom DBH-Fachverband
und mehrere Anrufer. Die Sendung kann nachträglich angehört werden
Der
Generalvertrag zwischen dem Justizministerium und der Neustart gGmbH
ist unterzeichnet. Damit ist der freie Träger ab 01.01.07
flächendeckend in ganz Baden-Württemberg für die
Erfüllung der Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe
verantwortlich. Presseerklärung vom 06.12.06
Georg Zwinger, Geschäftsführer von Neustart Baden-Württemberg,
erläuterte in einem Gespräch mit der Sprecherin der
Neuen Richtervereinigung (Landesverband Baden-Württemberg), Dr. Susanne Müller, die Ziele und Vorgehen seiner Organisation. Gespräch Zwinger - Dr.Müller
Auf der DBH-Fachtagung am 24.11.06 in Frankfurt wurde kontrovers mit den
Referenten Prof. Dieter Sterzel, Prof. Jörg-Martin Jehle,
Prof. Helga Cremer-Schäfer und Dr. Jörg
Zeppernick vom Justizministerium Baden-Württemberg diskutiert. Ausschreibung. Einen Bericht von der Tagung und die Rede von Bewährungshelferin Jensen haben ver.di veröffentlicht.
Im Auftrag der Gewerkschaft ver.di wurde ein
Rechtsgutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit der
Privatisierung der Bewährungs-
und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg erstellt. In diesem
Gutachten kommt
Prof. Sterzel, Universität Oldenburg, zu dem Ergebnis, dass
das Vorhaben
gegen Landes- und Bundesgesetze verstoße. In 13 Thesen hat Prof. Sterzel seine Einschätzung zusammengefasst. Diese können
Sie hier herunterladen: Thesen Prof.
Sterzel
In
einer 45-minütigen Radio-Sendung im SWR2-Forum
"Baden-Württemberg privatisiert die Bewährungshilfe"
diskutierte der Reporter Eggert Blum mit Michael Steindorfner,
Ministerialdirektor im Justizministerium, Prof. Hans-Jürgen
Kerner, Universität Tübingen, und Siegfried Bayer,
Geschäftsführer des Vereins Bewährungshilfe Stuttgart. Sie können hier die Sendung im MP3-Format hören (21 MB).
Reform der Führungsaufsicht im Gesetzesverfahren
Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages fand
am
07.März eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung statt.
Alle Sachverständigen begrüßen im Grunde die Reform,
brachten aber zu einzelnen Punkten auch kritische Anmerkungen vor. So
etwa zur mangelnden wissenschaftlichen Untersuchung der Anwendung von
Führungsaufsicht, der Mehrbelastung der Bewährungshilfe durch
die steigende Fallzahl und der mangelnden finanziellen Absicherung der schon bestehenden Ambulanzen. Pressemeldung und Artikel in der Zeitschrift Das Parlament. Die Tagesordnung und die Liste der Sachverständigen ist hier aufgeführt: Rechtsausschuss 07.03.07 Die Stellungnahmen der acht Sachverständigen sind nachlesbar:
Der Bundestag hat am 22.3.2007 die Reform der Führungsaufsicht und Regelungen
zur Sicherungsverwahrung für „Altfälle“ beschlossen: Pressemeldung des BMJ Am 30.03. hat der Bundesrat zugestimmt: Pressemeldung
In der Entschließung des Bundesrates wird die Anwendung der
Sicherungsverwahrung auch für Heranwachsende und Jugendliche
gefordert: Entschließung vom 30.03.07
Inhaftiertenzahlen 2005 in Europa liegen vor
Im
Rahmen des SPACE-Programms des Europarates -Council of Europe Annual
Penal Statistic- werden die aktuellen Zahlen bezüglich des Vollzuges in
den Staaten Europas zum September 2005 veröffentlicht. In Deutschland wurden 78.992 Inhaftierte gezählt. Das bedeutet, 95,7 Inhaftierte entfallen auf
100.000 Einwohner. Höhere Raten haben die EU-Staaten Polen (216,5),
England (142,7), Spanien (142,4), Niederlande (133,9), Portugal (122,4)
, Österreich (106,8) und Italien (102,0). Geringere Raten haben
Norwegen (67,2), Finnland (73,0) und weitere. In Russland beträgt die
Rate 576,8 und in der Ukraine 381,1. Die Statistik mit weiteren
Auswertungen kann eingesehen werden: Vollzugsstatistik Europarat
Gewalt in der Jugendhaft - Europarat kritisiert deutsche Haftbedingungen
Der Anti-Folter-Ausschuss (CPT) hat die Bedingungen in einigen
deutschen Jugendhaftanstalten kritisiert. Vor mehr als zwei Jahren
hatte der Europarat-Ausschuss deutsche Haftorte besichtigt. Jetzt ist
der Bericht und die Antwort der Bundesregierung zur
Veröffentlichung freigegeben worden. Den übersetzten Bericht und die Antwort der Bundesregierung hat das BMJ veröffentlicht.
Fachverbände fordern Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug
Mindeststandards
für den Jugendstrafvollzug fordern in einer gemeinsamen
Erklärung die Fachverbände DVJJ, DBH, ADB und BAG
Soziale Arbeit im Justizvollzug. In 23 Thesen werden die Standards beschrieben:
- einständige Jugendstrafvollzugsgesetze,
- Vollzugsziel ist die Resozialisierung,
- umfassende Beteiligung der Gefangenen,
- Elternrechte wahren,
- keine unbestimmte Pflicht zur Selbst-Resozialisierung;
- verbindliche Mitwirkung der Jugendhilfe,
- umfassende Vernetzung des Vollzuges,
- Chancen für alle Gefangenen,
- offenen Vollzug nutzen und ausbauen,
- Vollzugslockerungen + Vollzug in freien Formen,
- rechtzeitig mit der Entlassungsvorbereitung beginnen,
- Unterbringung in Einzelhafträumen; Wohngruppenvollzug,
- eigenständige Jugendstrafanstalten,
- besondere Situation von jungen Frauen und Mädchen berücksichtigen,
- Außenkontakte fördern,
- Recht auf Bildung,
- Sozialversicherungen gewährleisten,
- Konfliktregelung vor Disziplinierung,
- keine Schusswaffen im Jugendstrafvollzug,
- effektiven Rechtsschutz schaffen,
- Strafvollzugsbeauftragte einrichten,
- wirksame Vollzugsgestaltung; Evaluation,
- qualifiziertes und ausreichendes Personal.
Kompletter Text: Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug
Personen und Organisationen
können diese Thesen zum Versand an Ministerien /
Parlamentarier etc. verwenden. Sie können sich auch dem Text öffentlich anschließen. Schicken Sie dazu eine E-Mail (mit Namen / Adresse) an kontakt@dbh-online.de oder info@dvjj.de
Heftige Kritik am Jugendstrafvollzug in NRW
Nach dem Mord eines inhaftierten Jugendlichen in der JVA Siegburg,
werden die drei Zellengenossen des Opfers wegen Foltermordes angeklagt.
Vor der Tötung notierten die Täter die Vor- und Nachteile des
Mordes. Tagesspiegel (17.04.07)
Die Jugendhaftanstalt in Siegburg soll aufgelöst werden. In Wuppertal soll bis 2009 eine neue Anstalt gebaut werden: Pressemeldung Presseerklärung des Justizministeriums zum Neubau
Nach dem Foltermord in der Siegburger Jugendhaftanstalt
hat die Kommission zur Gewaltprävention im nordrhein-westfälischen Strafvollzug
die Landesjustizbehörden kritisiert. Die gebotene Aufsicht durch das Landesjustizvollzugsamt
sei in Siegburg offenbar nicht ausreichend wahrgenommen worden, heißt es in dem
Bericht der Kommission, der an NRW-Justizministerin
Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) übergeben wurde. Die mangelnde Aufsicht habe
dazu beigetragen, dass sich die Einrichtung in Siegburg "zu einem
betreuungsarmen Verwahrvollzug zurückentwickelt hat". Pressekonferenz im Audio-Format (Real-Player erforderlich) mit Kommissionsvorsitzendem Werthebach; Artikel vom 01.02.07 im Kölner Stadtanzeiger
Schlußbericht der Kommission Gewaltprävention im Strafvollzug von NRW
In einem Gutachten
"Gewalt unter Gefangenen im Strafvollzug des Landes
Nordrhein-Westfalen" wurden vom Kriminologischen Dienst 638
Gefangenenpersonalakten aus dem Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug im Jahr 2005
ausgewertet. Erste Ergebnisse des Gutachtens ergeben, dass etwa 1/3 aller Gewaltvorfälle im Haftraum, 15 - 20 Prozent in den Gängen, Hof und Flur sich
ereigneten. Dabei war keine
Schwerpunktbildung an Wochenenden erkennbar. Über 60 Prozent der
Gefangenen, die im Vollzug gewalttätig wurden, waren wegen früherer Gewaltdelikte
verurteilt worden. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Gefangenen ist
suizidgefährdet, deshalb werden sie in Gemeinschaftszellen untergebracht. Die
meisten Gewalttaten im Vollzug entstehen aus einer spontanen Situation, seien
also nicht geplant. Etwa die Hälfte aller Gewaltfälle ist als leicht zu
bewerten, etwa jeder 10. Fall ging mit schwereren Verletzungen einher. Studie vom Kriminologischen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (KrimD NRW)
"Wahlkämpfe machen Gefängnisse voll"- Interview mit Prof. Feest
Härtere Urteile sorgen für volle Haftanstalten: Der Strafrechtler Johannes Feest
führt die steigenden Gefangenenzahlen auf zunehmenden Populismus von Politikern
und Medien zurück. Manchmal, wie in Hamburg, laufe es aber auch umgekehrt. Interview vom 02.01.07
Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung liegt vor
Der
Bericht zeichnet ein umfassendes Bild der Kriminalitätslage und
-entwicklung in Deutschland. Er fasst aktuelle Erkenntnisse aus
amtlichen Datensammlungen - insbesondere der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) und den Strafrechtspflegestatistiken -
zusammen. Diese werden ergänzt mit Ergebnissen wissenschaftlicher
Untersuchungen zu Erscheinungsformen, zum Dunkelfeld, zu Ursachen von
Kriminalität und Erkenntnissen aus der Sicht der
Opferperspektive.
In der Presserklärung des BMJ vom 15.11. wird u.a.
ausgeführt: "Der Bericht zeigt, dass Sanktionen ohne
Freiheitsentzug mit einer geringeren Rückfallwahrscheinlichkeit
verbunden sind als Haftstrafen." Presseerklärung
Der Sicherheitsbericht kann komplett in einer Lang- und Kurzfassung und in einzelnen Abschnitten heruntergeladen werden:
Kurzfassung Langfassung
Den Interessierten am Sanktionensystem empfehlen wir den Abschnitt 6.3: Sanktionen - Vom Täter-Opfer-Ausgleich bis zur Entlassung aus dem Strafvollzug
Maßregelvollzug:
Situation angespannt - Betroffene und
rechtsstaatliche Standards im Blick behalten
Seit
Jahren schon wächst der Druck auf die Maßregelanstalten: Psychiatrische
Krankenhäuser und Entziehungsanstalten müssen immer mehr Straftäter aufnehmen
und behandeln. Waren in Bayern im Jahre 1996 noch 975 Personen im
Maßregelvollzug untergebracht, so stieg ihre Zahl 2005 auf mehr als das
Doppelte. In einigen Bundesländern erhöhte sich zusätzlich noch die Dauer der
Unterbringungen: Die Betroffenen verbleiben immer länger in den Anstalten. Diese
Entwicklung beschrieben alle Referenten des Fachgesprächs der
Bundestagsfraktion der Grünen / Bündnis 90 am 26.06.06 in Berlin zum Maßregel-
und Führungsaufsichtsrecht übereinstimmend. Bewährungshelfer Zimmerhackel aus München kritisierte die geplanten
Strafschärfungen als wirkungslos, Ausweitungen des Weisungskataloges hingegen
seien sinnvoll. Auch die Möglichkeit der Krisenintervention sei zu begrüßen.
http://www.gruene-bundestag.de/cms/innen_recht/dok/137/137648.htm
DBH-Bundestagung vom 27.-30.09.06 in Bremen
Der DBH-Fachverband organisierte die 19.
Bundestagung zu der Thematik: "Sicherheit und Risiko - Soziale Arbeit im Spannungsfeld zwischen
Kontrolle und Privatisierung" in Bremen. An dieser Fachtagung, die alle drei
Jahre stattfindet, nahmen 250 Fachleute aus allen Regionen Deutschlands teil.
Auch Teilnehmer aus der Schweiz und den Niederlanden waren anwesend.
Zwei
unterschiedliche Trends bestimmen die aktuelle Kriminalpolitik: Das Bedürfnis
der Bevölkerung nach Sicherheit nimmt zu und findet sich wieder in Maßnahmen zu
verstärkter Kontrolle und Strafverschärfung. Gleichzeitig werden immer mehr
öffentliche Aufgaben privatisiert und damit dem direkten staatlichen Einfluss
entzogen. So
sollen ab 2007 in Baden-Württemberg die Bewährungs- und Gerichtshilfe in freier
Trägerschaft organisiert werden. Die bundesweite Reform der Führungsaufsicht
wird dagegen zu einer stärkeren Kontrolle von Straftätern führen, unter Androhung
erweiterter Sanktionen. Diese
Entwicklungen haben konkrete Auswirkungen auf die Arbeit in der staatlichen und
freien Straffälligenhilfe, aber auch auf das Verhältnis zwischen Justiz und
justiznaher Sozialarbeit. Bestehende Kooperationen werden in Frage gestellt und
müssen neu definiert werden. Für
viele Praktiker, aber auch für die Verantwortlichen in Vereinen, Organisationen
und in Einrichtungen der Justiz stellen sich neue Fragen: Werden durch die
Privatisierung die Freiräume geschaffen, die innovative Entwicklungen erst
ermöglichen? Oder gerät die Justiz durch die Auslagerung wichtiger Aufgaben in
neue Abhängigkeiten? Sind die notwendigen Reformen nicht auch innerhalb der
Justiz möglich? Oder kann ein freier Träger viel effektiver und qualifizierter
auf aktuelle Entwicklungen reagieren und entsprechende Angebote für die
Klienten entwickeln? Welche Antworten hat die Sozialarbeit auf die aktuellen Fragestellungen?
Auf der DBH-Bundestagung wurden die verschiedenen Blickwinkel dargestellt und
diskutiert.
Die Beiträge der Tagung sind in den DBH-Materialien Nr.55 "Sicherheit und Risiko" dokumentiert. bestellen
In 15
Arbeitsgruppen wurden aktuelle Themen zur Entwicklung der
Straffälligenhilfe diskutiert. In der Eröffnungsveranstaltung
wurden u.a. folgende Themen
behandelt: Sinkt die Sonne der Resozialisierung?; Stalking; berufliche
Garantenstellung; Totalrevision der Sozialen Dienste?; Freie
Trägerschaft in
Europa. In der Abschlussveranstaltung referierte
Bundesverfassungsrichter Broß zu "Fürsorgepflicht und Gewinnmaximierung schließen sich
gegenseitig aus".
Aktuelle Fotos von der Tagung
können hier im Internet angesehen werden
Im Ausschreibungstext sind der Ablauf und alle Arbeitsgruppen aufgeführt:
Ausschreibung
Alle Gesetze sind im Internet verfügbar
Das
Bundesjustizministerium hat in einem gemeinsamen Projekt mit der juris
GmbH das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos veröffentlicht. Es
handelt sich um rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in
der aktuell geltenden Fassung. Über eine alphabetische
Suchfunktion gelangt man einfach zum gesuchten Gesetzestext.
www.gesetze-im-internet.de
"Wenn Jugendliche straffällig werden"
In
einem Praxisleitfaden beschreibt Gabriele Scheffler ( BAG-S)
Grundlegendes zur Jugendkriminalität und dem Jugendstrafrecht.
Dabei handelt es sich um eine 80-seitige Broschüre für
Eltern, Lehrer, Multiplikatoren und auch für Betreuer von
Jugendlichen.
http://www.bag-straffaelligenhilfe.de/pdf/JW_230106.pdf
Justizvollzugspsychologie in Schlüsselbegriffen - Buchempfehlung
Dieses
Fachbuch wendet sich an Interessierte, die sich mit den Fragen
beschäftigen: Wie können Straftäter wirksam behandelt
werden? Wie zuverlässig sind Prognoseentscheidungen zur
Gewährung von Ausgängen und vorzeitiger Entlassung? Wie wird
bei einer Geiselnahme im Gefängnis verfahren? Wissenschaftler und
Praktiker geben in diesem Handbuch einen aktuellen Überblick
über alle relevanten Themenbereiche von der Behandlung von
Tätern und den Umgang mit bestimmten Tätergruppen über
unterschiedliche Vollzugsformen bis zur Sicherheit und Organisations-
sowie Personalentwicklung im Gefängnis. Der Herausgeber ist
Gefängnispsychologe in der JVA München-Stadelheim. Einen sehr
interessanten Beitrag hat Werner Sohn von der KrimZ zu Geiselnahmen
beigetragen. Er geht auf die Sicherheit im Vollzug ein, beschreibt
Geisellagen in Justizvollzugsanstalten, polizeitaktische und
psychologische Aspekte der Bewältigung von Geisellagen und geht
auf die Belastung der Opfer, der besonderen Gefährdung von
weiblichen Vollzugsbestiensteten und präventive Methoden ein.
Justizvollzugspsychologie in Schlüsselbegriffen, Willi Pecher
(Hrsg.),Stuttgart 2004, ISBN Nr. 3-17-017652-8
KrimCD erschienen: Kriminologische Einzelfallanalyse
Die
KrimCD ist die erste deutschsprachige Kriminologie-CD-ROM und geht
völlig neue Wege. Durch die Möglichkeit, Bild, Ton und Text
auf einem Medium zu speichern und vorzustellen, ist die CD-ROM dem
herkömmlichen Buchdruck – gerade für den vorliegenden
Zweck – weit überlegen. Ausgewählte Texte zur
kriminologischen Einzelfallanalyse findet man hier ohne lästiges
und mühseliges Suchen in Bibliotheken. Anonymisiert enthält
die KrimCD lehrreiche Fälle, Explorationen, Gutachten und
Stellungnahmen, auf die man sonst keinen Zugriff hätte. Die
Dokumente der KrimCD sind durch interne Hyperlinks sprung- und
wortgenau durch Textmarken verbunden und werden durch ein verlinktes
Inhalts- und Stichwortverzeichnis erschlossen. Mit maximal fünf
(!) Klicks kommt man von einem Ende der KrimCD bis zum anderen. Weitere
neue Möglichkeiten bieten externe Hyperlinks in das Internet. Mit
ihnen tritt der Nutzer direkt mit Kriminologen auf der ganzen Welt in
Kontakt.
Weitere Informationen und die Bezugsquelle entnehmen Sie bitte dem Dokument des Autoren, Dr. Wulf (PDF-Datei)
Die Rückfallstatistik des Bundesjustizministerium liegt vor
Eine
umfassende Studie zum Rückfall von Straftätern liegt vor.
Beobachtet wurden alle im Jahr 1994 zu Geld- und Bewährungsstrafe
Verurteilten und nach Teilverbüßung aus der Haft
Entlassenen. Danach werden 35 % der strafrechtlich Verurteilten
später erneut wieder straffällig. Bei der verhängten
Geldstrafe liegt die Rückfallquote bei 30 %. Blieb die
Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, wurden nur 45 % erneut
straffällig. Dagegen wurden 56 % der aus dem Gefängnis
Entlassenen wieder rückfällig. Die Studie wurde durch Prof.
Dr. Wolfgang Heinz und Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle
durchgeführt. Sie verfolgte die Strafkarriere von fast einer
Million Menschen.
Auf der Internetseite des BMJ kann die Studie als PDF-Datei heruntergeladen werden
Glossar "Strafrecht in Europa"
Dieses
Glossar wurde für diejenigen entwickelt, die daran interessiert
sind, wichtige Begriffe aus dem Strafrecht nicht nur übersetzt,
sondern auch erläutert zu bekommen. Die zunehmende Vernetzung
Europas macht deutlich, dass eine genaue Kenntnis der unterschiedlichen
Strafrechtssysteme und eine Verständigung darüber unabdingbar
sind.
mehr: www.ju-lex.com
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