Sicherungsverwahrung: nach Freilassung der Entlassenen intensive Überwachung Die deutsche Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als rechtswidrig eingestuft. Das Urteil vom 17.12.2009 wurde bestätigt, wonach die Bundesrepublik mit der nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers die Artikel 5 und 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt habe. Diese betreffen das Recht auf Freiheit und den Grundsatz, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf. Nun muss die Bundesrepublik Deutschland die bestehende Gesetzgebung ändern. Die Entlassung der nach dieser Gesetzgebung Verwahrten erfolgt schrittweise. Dabei werden diese in den einzelnen Bundesländer einer gezielten Überwachung unterzogen, die durch die Polizei und auch Bewährungshilfe erfolgt (Rundumbetreuung und -kontrolle).
Aktuelles zur Sicherungsverwahrung (28.08.10):
Gemeinsame Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums des Innern für die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und begleitende Regelungen BMJ, 26.08.10
"Der Kompromiss zur Sicherungsverwahrung ist ein Trick, der nicht funktionieren wird. Kriminelle werden einfach zu Kranken umdefiniert, um der Menschenrechtskonvention noch irgendwie zu entsprechen" Hauptsache Haft, Tagesspiegel, 27.08.10
Fachleute und Länderjustizminister bezweifeln, dass die Regierungspläne zur Sicherungsverwahrung juristisch haltbar sind Kritik an Heimeinweisung für Sexualtäter, Welt, 28.08.10
Faktencheck (WDR): Mörder in Freiheit, Bürger in Angst - versagt unsere Justiz? Hart aber fair, 18.08.10
Streitfrage: Gibt es Alternativen zur Sicherungsverwahrung? Es debattieren: Konrad Freiberg, Jahrgang 1951, seit 2000 Vorsitzender des Geschäftsführenden Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei und Sebastian Scharmer, Jahrgang 1977, Rechtsanwalt aus Berlin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Straf-, Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht ND, 20.08.10
Frühere Nachrichten (Stand 12.08.10):
Sicherungsverwahrung: Furchtbare Freiheit, Dutzende Gewalttäter werden aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Wo sie hinkommen, treffen sie auf Angst und Hass. Schuld ist der Staat Die Zeit, 12.08.10
Kriminalität: Zehn Irrtümer über die Sicherungsverwahrung, Mit der Sicherungsverwahrung lässt sich hervorragend populistisch Stimmung machen. Doch ist die Debatte von großer Unkenntnis geprägt. Von Arthur Kreuzer Die Zeit, 12.08.10
Sexualstraftäter - ohne Therapie entlassen: NDR, Menschen und Schlagzeilen, 11.08.10
Dr. Guntram Knecht, Leiter der der forensischen Psychiatrie im Krankenhaus Ochsenzoll, über den Umgang mit frei gelassenen Sexualstraftätern: Er fordert deutlich bessere Vorbereitung auf die Entlassung und hält das Rückfallrisiko für gering: Welt, 11.08.10
Weiteres zur Sicherungsverwahrung:
Kriminologe sieht Sicherungsverwahrung kritisch - Interview mit Prof. Feltes: Badische Zeitung, 08.08.10
Gefährlicher Sexualstraftäter: Polizei garantiert Freiburgern Sicherheit: Badische Zeitung, 08.08.10
Nachträgliche Sicherungsverwahrung - Das Sichere ist nicht sicher, Kommentar von Heribert Prantl: Süddeutsche Zeitung, 07.08.10
Nach Freilassung aus Sicherungsverwahrung - Polizei überwacht Straftäter: Stuttgarter Zeitung, 07.08.10
Saarland - Freigelassene Wiederholungstäter: Müller hält Überwachung für richtig: Saarbrücker Zeitung, 27.07.10
Offenbar 15 Straftäter aus Sicherungsverwahrung entlassen (AFP): AFP, 07.08.10
Hamburg, Streit über den Umgang mit Sexualstraftäter: NDR, 29.07.10
Streit um Sicherungsverwahrung geht weiter - Union und FDP streiten weiter über die nachträgliche Sicherungsverwahrung – Justizminister Ulrich Goll hält sie für praktisch nutzlos: Tagesspiegel, 06.08.10
Überwachung entlassener Sexualstraftäter bindet viele Polizeibeamte: HNA, 05.08.10
Marburg - Besorgte Anfragen von Bürgern: Oberhessische Presse, 22.07.10
Doch ein dritter Ex-Gewalttäter in Marburg: Oberhessische Presse, 21.07.10
Weitere Informationen:
Greifswalder Appell zur Reform der Sicherungsverwahrung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat rechtskräftig festgestellt, dass die nachträgliche Verlängerung einer zunächst auf zehn Jahre begrenzten Sicherungsverwahrung gegen das Rückwirkungsverbot aus Art. 7 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die Unterzeichnenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer zwischen dem 13. und 15. Mai 2010 in Greifswald durchgeführten internationalen kriminologischen Forschungstagung und weitere Unterstützerinnen und Unterstützer, begrüßen diese Entscheidung sehr: Greifswalder Appell
Greifswalder Appell mit Unterzeichnern (PDF)
Der ehemalige Generalbundesanwalt Kay Nehm fordert eine radikale Verschärfung: Wegsperren – aber wie? Legal Tribune Online, Spiegel-Online, 12.05.09
Deutschland zwischen Freiheit, Sicherheit und dem EGMR, Legal Tribune Online
Hessen bereitet nach Urteil Entlassung von sieben Straftätern vor, B2B 10.06.10
Union für elektronische Fußfessel, RP-online, 09.06.10
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