



Das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) und Konfliktschlichtung ist eine Einrichtung des DBH-Fachverbands für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik.
Die Arbeit des Servicebüros für Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist darauf ausgerichtet, Wiedergutmachung als Ergänzung zur traditionellen Strafrechtspflege zu etablieren.
TOA bietet eine weitere Perspektive im Umgang mit strafbarem Handeln und hat in den vergangenen Jahren in der Strafrechtspflege zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ein Beispiel dafür ist die Verankerung des TOA in der Strafprozessordnung. Durch das neue Opferschutzgesetz wird den Bedürfnissen der Opfer von Straftaten größere Bedeutung beigemessen. Die Konfliktschlichtung im Rahmen des TOA führt in vielen Fällen zu einer Einstellung des Strafverfahrens. Dadurch können Gerichtsverhandlungen entbehrlich werden, was zu erheblichen Einsparungen im klassischen Justizbereich führt. Der Ausgleich zwischen Täter und Opfer führt zu mehr Sicherheit und aktiver Beteiligung der Betroffenen. Die Zufriedenheit der Bevölkerung und das Gefühl der inneren Sicherheit werden dadurch positiv beeinflusst.
Aufgaben und Ziele:
Das TOA-Servicebüro