Reform der Führungsaufsicht im GesetzesverfahrenIm Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages fand am 07.März eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung statt.
Alle Sachverständigen begrüßen im Grunde die Reform, brachten aber zu einzelnen Punkten auch kritische Anmerkungen vor. So etwa zur mangelnden wissenschaftlichen Untersuchung der Anwendung von Führungsaufsicht, der Mehrbelastung der Bewährungshilfe durch die steigende Fallzahl und der mangelnden finanziellen Absicherung der schon bestehenden Ambulanzen. Pressemeldung und Artikel in der
Zeitschrift Das Parlament. Die Tagesordnung und die Liste der Sachverständigen ist hier aufgeführt: Rechtsausschuss 07.03.07 Die Stellungnahmen der acht Sachverständigen sind nachlesbar:
Dr. Axel Dessecker |
Dr. Rüdiger Müller-Isberner |