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Bewährungen sollen künftig grenzüberschreitend in der  EU überwacht werden können

Die Justizminister der EU-Länder haben sich auf einen Rahmenbeschluss geeinigt, der sicher stellen soll, dass jemand, der beispielsweise in Deutschland zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, in Frankreich leben und arbeiten kann, ohne dass dadurch die Wirkung der verhängten Bewährungsmaßnahmen beeinträchtigt wird. Der Rahmenbeschluss wurde mittlerweile von allen EU-Ländern verabschiedet und wird ab Ende 2011 umgesetzt.
Die Staaten verpflichten sich im Rahmenbeschluss, als Aufenthaltsstaat die Verurteilung einer Person ohne größere Formalitäten anzuerkennen und die verhängten Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen zu überwachen. Der jeweilige Mitgliedstaat soll die Auflagen und Weisungen so behandeln, als wären sie von einer eigenen Behörde erlassen worden.
Sind Folgeentscheidungen wie ein Widerruf der Bewährung oder Straferlass zu treffen, so sieht der Rahmenbeschluss vor, dass diese regelmäßig vom Aufenthaltsstaat getroffen werden sollen. Damit trägt er die Verantwortung für den weiteren Verlauf der Überwachung der Maßnahmen und auch für die eventuelle Vollstreckung der Strafe nach einem Widerruf.
Auf einer europäischen Konferenz der CEP im Oktober 2009 in Dublin, haben die Vertreter der Länder über die praktische Umsetzung beraten. Es ist Aufgabe aller Länder jeweils eine nationale Koordinationsbehörde zu schaffen.
Rahmenbeschluss 2008/947/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen:
Rahmenbeschluss (deutsch)

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