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Sachsen-Anhalt: Betreuung von Straftätern soll verbessert werden

In Sachsen-Anhalt werden neue, in einem mehrjährigen Prozess durch Führungskräfte und Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz entwickelte Qualitätsstandards eingeführt. Sie sollen helfen, Risiko und Motivation jedes einzelnen Klienten besser einschätzen zu können. Für jeden Einzelfall soll auf der Grundlage von Kriterienlisten eine Risikoeinschätzung vorgenommen werden, mit denen Hilfeangebote und Kontrollmaßnahmen für den jeweiligen Probanden ermittelt werden. Von den Sozialarbeiter/innen der Sozialen Dienste der Justiz werden diese in der Betreuung umgesetzt.
Die einzelnen Probanden werden einer von vier verschiedenen Fallgruppen zugeordnet, für die jeweils bestimmte Hilfe- und Kontrollmaßnahmen gelten.
Die Qualitätsentwicklung setzt darauf, den Leistungsumfang der Sozialarbeit konkreter als bisher zu beschreiben. Die entsprechenden Kriterien für Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sind unter wissenschaftlicher Begleitung entwickelt worden. Auch für die Tätigkeitsfelder der Opferberatung, Zeugenbetreuung, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich wurden Fachstandards beschrieben.
Pressemeldung, 01.10.08

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