Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz in NRWAmbulanter Sozialer Dienst der Justiz in NRW
In Nordrhein-Westfalen wird durch eine Ausführungsvorschrift ab dem 01.06.08 der Ambulante Soziale Dienst der Justiz gebildet. Dabei sind folgende Veränderungen vorgesehen: Zusammenlegung der Fachbereiche von Bewährungs-, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht. Die Dienststellen sollen zukünftig in Amtsgebäuden der Justiz eingerichtet werden. Den Fachkräften stehen ein Leiter bzw. Gruppenleiter vor. zu diesen Funktionen werden erfahrene Fachkräfte bestimmt. Qualitätsstandards sollen die Arbeit verbindlicher und transparenter gestalten. Zur Unterstützung der Fachkräfte sollten ehrenamtlich Tätige gewonnen werden.
Artikel Kölner Stadtanzeiger 26.03.08
Interview mit dem LAG-Vorsitzenden Ulrich Öynhausen im WDR, 26.03.08
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