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Standards der Bayrischen Bewährungshilfe verbindlich fetgelegt

Standards der Bayrischen Bewährungshilfe liegen vor
Das Ergebnis des Projektes "Qualitätsstandards in der Bewährungshilfe in Bayern" liegt öffentlich vor. Diese sind ab 01.01.2008 verbindlich für alle bayrischen Bewährungshelfer/innen eingeführt worden. Qualitätsstandards in der Bewährungshilfe in Bayern
Diese sollen die Qualitätssicherung und -entwicklung fördern, in dem Standards für die Arbeit der Bewährungshilfe festgelegt werden. In einem von der "Zentralen Koordinierungsstelle Bewährungshilfe der bayerischen Justiz" geleiteten Prozess wurden vom Herbst 2003 bis Herbst 2007 landesweit diese verbindlichen Standards erarbeitet. Sie enthalten sowohl eine genaue Beschreibung des Hilfe- als auch des Kontrollprozesses. An diesem Prozess waren die bayrischen Bewährungshelfer/innen aktiv beteiligt. Wissenschaftlich wurde das Projekt von Prof. Wolfgang Klug von der Katholischen Universität Eichstätt begleitet.
Konrad Beß und Gertraud Koob-Sodtke von der Zentralen Koordinierungsstelle haben in der Zeitschrift "Bewährungshilfe" im Heft 1/2006 den Prozess der Erarbeitung der Qualitätsstandards beschrieben: Artikel in Bewhi_01/2006

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