Verurteilungen nach Jugendstrafrecht - Rückfälle - Anfrage im BundestagVerurteilungen nach Jugendstrafrecht - Rückfälle - Anfrage im Bundestag
Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage im Bundestag zur Jugendstraffälligkeit mit aktuellen Zahlen am 01.02.08 geantwortet: Die Rückfallquote nach Jugendarrest lag bei 70%, die nach Jugendstrafe (ohne Strafaussetzung zur Bewährung) betrug 77,8% und die nach Jugendstrafe (mit Strafaussetzung zur Bewährung) betrug 59,6%. Die Strafaussetzung zur Bewährung im Jugendverfahren erfolgt insgesamt zu 60%. Die durchschnittliche Verfahrensdauer schwankt bei den Jugendgerichten von 2,3 Monaten (Bayern) über 3,3 Monaten (Nordrhein-Westfalen) bis zu 4,1 Monaten in Hessen.
Bundestagsdrucksache 16/7967
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