Datenschutz in den sozialen Diensten der Justiz – Umgang mit personenbezogenen Daten in der Sozialarbeit der Fachdienste

Die Veranstaltung ist ausgebucht. Weitere Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

Ein gemeinsamer Fachtag der LAG ASD der Justiz NRW e.V. und des DBH - Fachverbandes e.V. in Kooperation mit der LAG Gehobener Sozialdienst im Justizvollzug NRW

In der Arbeit mit straffällig gewordenen Personen in den sozialen Diensten der Justiz erhält man eine Fülle personenbezogener Daten, die festzuhalten sind. Viele dieser Informationen berühren jedoch den Intimbereich der Klienten und genießen deshalb einen erhöhten Geheimhaltungsschutz. Hieraus ergeben sich in der alltäglichen Arbeit eine Vielzahl von Fragen, Hindernissen und auch Spannungsfelder zwischen den Interessen der verschiedenen Beteiligten. Welche gesetzlichen Grundlagen existieren für die Erhebung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Bewährungshilfe? Welche Erkenntnisse dürfen wann an wen weitergegeben werden? Welche Informationen können eingeholt werden und wann bedarf es einer Einwilligung der betroffenen Person? Welche Erkenntnisse sind berichtspflichtig? Worüber ist die verurteilte Person bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten zu informieren? Wie entwickelt sich die Sozialarbeit in der Justiz unter den sich ändernden Datenschutzvorgaben?

Diese und weitere Fragen sollen im Rahmen von Fachvorträgen und einer Podiumsdiskussion erörtert werden.

Anreise:
Wir empfehlen die Anreise mit der Deutschen Bahn zu unseren Veranstaltungen. Siehe dazu die Information zum Veranstaltungsticket

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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