Für viele verurteilte Straftäter führt eine Gefängnisstrafe nicht zu einem „Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten“, wie es das Gesetz fordert, vielmehr werden sie oft weiter kriminalisiert. Deshalb gewinnt in den Bundes-ländern und in Europa die Erkenntnis Raum, andere Formen des Justizvollzugs außerhalb des geschlossenen Gefängnis-ses zu schaffen. Einzelne Bundesländer haben deshalb zur Ergänzung ihres Strafvollzugsgesetzes ein Resozialisie-rungsgesetz verabschiedet und/oder besondere Möglichkei-ten der Haftvermeidung realisiert. Sachsen räumt die Mög-lichkeit „freier Formen“ für den Justizvollzug ein. Sie wird aber bisher kaum wahrgenommen. Ziel der Tagung ist es, von den Erfahrungen anderer (Bundes-)Länder zu lernen und zukünftige Möglichkeiten des Justizvollzugs für Sach-sen auszuloten und anzuregen.