DBH-Newsletter Nr. 15/17 vom 13.10.2017

Themen:

  1. JIVE (Justice Involving Volunteers): Leitfaden für die Einbindung von Ehrenamtlichen ins Strafrechtssystem
  2. Bericht der Universität von Südaustralien über die Bedeutung der engen Beziehung zwischen Mutter und Kind
  3. NRW-Justizminister Biesenbach will Schwarzfahren nicht mehr als Straftat ahnden
  4. Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder
  5. Fachtagung „Wissen, was wir tun. Haltung und Handeln in der Sozialen Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen“, 08.03.-09.03.2018 in Hamburg
  6. Fachtagung "Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe“, 16.03.2018 in Berlin

 1. JIVE (Justice Involving Volunteers): Leitfaden für die Einbindung von Ehrenamtlichen ins Strafrechtssystem
In dem Forschungsprojekt JIVE wurden Programme zur Förderung der Ehrenamtsarbeit im Strafrechtssystem aus sechs EU-Ländern unter den Aspekten Ehrenamtsmanagement, Anwerbung, Schulung und Unterstützungspraktiken verglichen. Der Leitfaden informiert u.a. über Best-Practice-Beispiele. Information

2. Bericht der Universität von Südaustralien über die Bedeutung der engen Beziehung zwischen Mutter und Kind
Nach dem Bericht werden weibliche Inhaftierte, die Zeit mit ihren Babys in Haft verbringen, signifikant weniger rückläufig. So sollen durch einen kontinuierlichen Kontakt zwischen Mutter und Kind Elternkompetenzen entwickelt werden, die sich positiv auf die Lebensverläufe sowohl der Mütter, als auch der Kinder auswirken. Information

3. NRW-Justizminister Biesenbach will Schwarzfahren nicht mehr als Straftat ahnden
Derzeit befänden sich bundesweit ca. 5.000 Menschen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe in Haft, die meisten seien verurteilte Schwarzfahrer. Justizminister Biesenbach: "Wir haben also allein am Montag in NRW rund 160.000 Euro dafür ausgegeben, dass Menschen inhaftiert sind, die das Gericht überhaupt nicht inhaftieren wollte". Information

4. Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder (BVerwG 1 A 2.17; BVerwG 1 A 3.17) 
Nach der Regelung des § 58a AufenthG kann ein Ausländer zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung abgeschoben werden. Das Niedersächsische Innenministerium hatte im Februar 2017 die Abschiebung eines Algeriers und eines Nigerianers gemäß § 58a AufenthG angeordnet. Information

5. Fachtagung „Wissen, was wir tun. Haltung und Handeln in der Sozialen Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen“ 08.03.-09.03.2018 in Hamburg
Auf der Fachtagung soll darüber beraten werden, wie die Soziale Arbeit mit straffällig gewordenen Personen gestärkt werden kann, die diese Menschen u.a. als Bürger und Staatsbürger mit Menschenwürde und Rechten, mit Entwicklungspotenzialen und Ressourcen anerkennt. Information

6. Fachtagung "Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe“ 16.03.2018 in Berlin
Mit der vom Verein Bremische Straffälligenbetreuung organisierten Fachtagung sollen die besondere Bedeutung von Fonds als Entschuldungshilfe betrachtet und die verschiedenen Modelle der Schuldenregulierungsfonds vorgestellt und diskutiert werden. Information

 

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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