Ziel der Führungsaufsicht als Maßregel der Besserung und Sicherung ist einerseits, verurteilte Personen mit ungünstiger Sozialprognose nach der Entlassung aus der Strafhaft, der Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt sowie Personen mit einer günstigen Prognose bei Aussetzung der weiteren Unterbringung in Sicherungsverwahrung, Entziehungsklinik oder Psychiatrischem Krankenhaus durch Betreuung und Hilfe zu unterstützen und sie vor erneuter Straffälligkeit zu bewahren. Andererseits soll die Führungsaufsicht Überwachung und Kontrolle gewährleisten. Dem Instrument der Führungsaufsicht kommt eine hohe Verantwortung im Rahmen der Resozialisierungs- und Sicherungsaufgaben zu. Der Erfolg der Führungsaufsicht hängt ebenso von der inhaltlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Bewährungshilfe, Aufsichtsstelle und weiteren Akteuren ab.
Ziel des Seminares ist es, einen Überblick über das Thema Führungsaufsicht zu erhalten und anhand von Praxisbeispielen und Fallarbeiten die theoretischen und rechtlichen Grundlagen zu erproben.
Inhalte des Seminars:
3-tägiges interaktives Seminar mit Vorträgen, Kleingruppenarbeiten, Präsentationen sowie zahlreichen Übungen und Fallbeispielen. Alle Teilnehmer:innen erhalten einen Seminarreader mit Unterlagen zu den Seminarinhalten sowie weitere Hintergrundinformationen zur Führungsaufsicht.
Zielgruppe: Mitarbeiter:innen aus der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, Führungsaufsicht, aus den Justizvollzugsanstalten, Forensischen Ambulanzen sowie weitere interessierte Personen, die in der Straffälligenhilfe arbeiten. Das Seminar wird mit einer Gruppengröße von maximal 24 Personen durchgeführt, damit eine interaktive Praxisarbeit und tiefergehende Auseinandersetzung mit den Seminarinhalten möglich sind.
Seminarleitung: Daniel Wolter, Geschäftsführung, DBH-Fachverband und Tatjana Strobel (Co-Leitung), Referentin der Geschäftsstelle, DBH-Fachverband
Referierende: Prof. Dr. Alexander Baur, Direktion der Justiz und des Innern des Kanton Zürich; Rüdiger Finholdt, ehem. Führungsaufsichtsstelle b. d. Landgericht Hamburg; Ulrike Jensen, Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg, Offenburg; Bernd Kammermeier, Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit; Stefan Thier, Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung; Sonja Schmidt, Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe, Saarland
Ameldeschluss: Melden Sie sich bitte bis zum 11.09.2022 verbindlich bei uns an.
Teilnahmegebühr: 312,- Euro (Seminarkosten 195,- Euro + Verpflegung* 117,- Euro) *Die Verpflegungspauschale beinhaltet: 3x Mittagessen, 5x Kaffeepausen 1x Abendessen.
Übernachtung im EZ: 63,- Euro pro Nacht inkl. Frühstück. Eine Buchung ohne Übernachtung ist selbstverständlich auch möglich. Die Buchung und Abrechnung der Zimmer erfolgt über uns.
Die Seminarkosten in Höhe von 438,- Euro (inkl. Übernachtung) überweisen Sie bitte erst, nachdem Sie unsere Einladung mit Rechnung zur Veranstaltung erhalten haben. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Diese erhalten Sie über unser Rechnungsprogramm bexio per Mail!
Abendgestaltung am 18. Oktober 2022:
Stornierungsbedingungen: Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen. Eine kostenlose Stornierung ist bis zum Anmeldeschluss möglich. Der Rücktritt bis zum jeweiligen Anmeldeschluss ist kostenlos möglich. Bei einem späteren Rücktritt bis zum Veranstaltungsvortag (Werktag) wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Seminar-/Veranstaltungsgebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses (Unterkunft und Verpflegung) berechnet. Bei Absage am Veranstaltungstag sind die Gesamtkosten zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: https://www.dbh-online.de/agb
Hinweise zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen: Corona: Momentan gelten für unsere Veranstaltungen keine Einschränkungen bzw. Corona-Regeln. Sofern aufgrund der rechtlichen Erfordernisse strengere Regeln notwendig sind, gelten diese Regeln entsprechend. Ebenso behalten wir uns eine Anpassung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens vor.