Schweigepflicht, Vertrauensschutz & Zeugnisverweigerungsrechte

Kaum ein Themenkomplex wirft in der Praxis der Sozialen Arbeit mehr grundsätzliche Fragen auf als der des Vertrauensschutzes. Austausch und Vernetzung mit verschiedenen Stellen sowie die Vertrauensbeziehung zu Klient:innen und Proband:innen gehören zur täglichen Arbeit der Bewährungs- und Straffälligenhilfe. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass angesichts gesetzlicher und beruflicher Schweigepflichten sowie der Zeugnisverweigerungsrechte Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden bestehen. Dies kann in der Praxis zu Spannungen führen. Um in der Vielzahl der alltäglichen, aber auch außergewöhnlichen Situationen rechtlich korrekt handeln zu können, ist es erforderlich, dass Fachkräfte der Bewährungs- und Straffälligenhilfe über ihre rechtlichen Schweige- bzw. Auskunftspflichten informiert und aufgeklärt sind.

Ziel(e): Das Webinar vermittelt Praktiker:innen der Bewährungs- und Straffälligenhilfe ein umfangreiches und praxisorientiertes Wissen hinsichtlich ihrer rechtlichen Schweige- bzw. Auskunftspflichten. Anhand typischer Fallkonstellationen werden verschiedene Problembereiche erörtert und hilfreiche Tipps für die Beratungspraxis und damit zur Ausgestaltung der Vertrauensarbeit vermittelt.

Die Teilnehmenden gestalten die inhaltlichen Schwerpunkte durch ihre Praxisfragen. Im Webinar wechseln Inputphasen mit interaktiven Frage-/Diskussionsrunden und Erfahrungsaustausch.

Inhalte:

  • Was bedeutet „Schweigepflicht“?
  • Wann beginnt diese und wer ist in der Dienststelle bzw. Einrichtung davon erfasst?
  • Gelten in der Straffälligenhilfe für alle die gleichen Schweigepflichten?
  • Wie verhalte ich mich, wenn sich am Telefon jemand nach Klient:innen/ Proband:innen erkundigt? Macht es hierbei einen Unterschied, ob mich diesbezüglich eine Privatperson, die Polizei, eine Behörde oder ein:e Richter:in anruft?
  • Muss/darf ich den Eltern minderjähriger Klient:innen/ Proband:innen Auskunft geben?
  • Was gilt es zu beachten, wenn ich als Zeuge/Zeugin vor Gericht geladen werde?
  • Darf ich mich mit Kolleg:innen über einen Fall austauschen? Habe ich die Pflicht meiner Dienststellenleitung über bestimmte Klient:innen/ Proband:innen Bericht zu erstatten?
  • Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Schweigepflicht und der Verschwiegenheitspflicht aus meinem Arbeitsvertrag?

Zielgruppe: Praktiker:innen aus der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, den Sozialen Diensten der Justiz sowie weitere interessierte Personen im Beratungskontext der Straffälligenarbeit die ihr Grundlagenwissen im Sozialverwaltungsrecht auffrischen und/oder vertiefen möchten. Das Seminar wird mit einer Gruppengröße von maximal 30 Personen durchgeführt, damit eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Seminarinhalten möglich ist.

Referentin: Prof. Dr. Tamara Bloch, Professur Recht der Sozialen Arbeit, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Seminargebühr: 115,- Euro

Anmeldeschluss: 30.04.2023

Teilnahmevoraussetzungen: Das Webinar findet online statt und wird mit BigBlueButton durchgeführt. Der Zugang erfolgt über einen Web-Browser, die Installation einer Software ist damit nicht notwendig.

Wir empfehlen grundsätzlich die Verwendung:

  • eines aktuellen Browsers wie Mozilla Firefox, Chromium/Google Chrome oder Microsoft Edge (mit Safari kommt es zu Problemen);
  • eines Computers oder Laptops – die Verwendung eines Mobiltelefons oder Tablets ist für die Dauer der Veranstaltung eher ungeeignet;
  • einer stabilen Internetverbindung mit LAN-Kabel;
  • eines Kopfhörers/Headsets, um Störgeräusche zu minimieren.

Um eine reibungs- und störungsfreie Teilnahme zu ermöglichen, bieten wir allen Teilnehmenden (i.d.R. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn) einen weiteren Termin an, um den Zugang zur BigBlueButton-Instanz sowie die Audio- und Videofunktion zu testen. Allgemeine Informationen und Hinweise zur Nutzung von BigBlueButton sowie eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen bei der Nutzung von BigBlueButton finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.dbh-online.de/veranstaltungen

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie Ihre Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.

Stornierungsbedingungen: Eventuell notwendige Absagen seitens der angemeldeten Person müssen schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) erfolgen. Es gilt:

  • Eine kostenfreie Absage ist bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
  • Für später eingehende Absagen bis 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Ausbildungs-/Seminar-/Tagungsgebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshause (Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten).
  • Bei einem späteren Rücktritt bis zum Veranstaltungstag sind die Gesamtkosten zu zahlen.

Eine Ersatzbenennung von Personen ist jederzeit kostenfrei möglich. Ein eventuell notwendiger Austausch von angekündigten Referierenden bleibt für Einzelfälle vorbehalten. Sollte eine Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden müssen, erhalten Sie bereits überwiesene Teilnahmebeiträge in voller Höhe erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: https://www.dbh-online.de/agb

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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