Freie Straffälligenhilfe
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Die Freie Straffälligenhilfe unterstützt straffällig gewordene Menschen (mit und ohne Hafterfahrung) und deren Angehörige durch Beratung, Begleitung und weiteren Unterstützungsleistungen. Sie ist neben der ambulanten Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe) und dem Strafvollzug eine der drei Säulen der Resozialisierung. Die Freie Straffälligenhilfe lässt sich als ein historisch gewachsenes Ensemble von sehr unterschiedlichen gemeinnützigen Einrichtungen beschreiben. Angebote und Strukturen der Einrichtungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, teils von Region zu Region. Weder gibt es eine einheitliche und gesicherte Finanzierung, noch sind die Angebote rechtlich bundesweit im Bereich der Justiz bzw. der Kriminalpolitik verankert.
Wesentliche Grundlagen der Tätigkeiten ergeben sich dem in Art. 20 Abs. 1 GG verankertem Sozialsstaatsprinzip. Der Resozialisierungs- und auch Integrationsgrundsatz ist eine Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips. Seine gesetzliche Umsetzung ist im SGB I., §9, geregelt. Neben den grundlegenden Hilfen nach SGB II bilden die in §§ 67 ff. SGB XII sow die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Resozialisierung und Integration von straffällig gewordenen Menschen für die Freie Straffälligenhilfe. Rechtliche Regelungen aus dem Bereich der Strafrechtspflege, welche die Freie Straffälligenhilfe ausdrücklich erwähnen, gibt es dagegen nur auf Landesebene, insbesondere in bestehenden Resozialisierungsgesetzen und in den Landesgesetzen zum Strafvollzug. Weitere Anknüpfungspunkte lassen sich in europäischen (z. B. European Prison Rules) und internationalen (Nelson-Mandela-Regeln, UN/Kyoto Declaration vom 12. März 2021) Leitlinien sowie Erklärungen finden.
Gemeinsames Merkmal aller Einrichtungen ist, dass diese privat und nicht staatlich organisiert sind. Dazu zählen Landesverbände und Landeszusammenschlüsse wie auch Fachorganisationen der Wohlfahrtsverbände auf Bundesebene sowie die überverbandliche bundesweite Organisation der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S).