Soziale Strafrechtspflege
Die Soziale Strafrechtspflege umfasst alle staatlichen und freien (zivilgesellschaftlich organisierten) Maßnahmen zur Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen unter Einbeziehung der Sozialen Arbeit. Hierzu gehören ebenso Ansätze der Restorative Justice. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen haben sich dabei an dem Sozialstaatsprinzip sowie an dem Grundsatz der Subsidiarität auszurichten. Integrations- und Resozialisierungsprozesse sind ganzheitlich unter Einbeziehung aller notwendigen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure zu gestalten. Die folgenden Übersichten und Informationen beschränken sich auf die Bereiche, in denen wir als DBH-Fachverband e.V. tätig sind.
Die Publikation Strafrechtspflege in Deutschland des Bundesjustizministeriums für Justiz und Verbraucherschutz gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten im Bereich der Strafrechtspflege. Hier finden Sie die Publikation "Strafrechtspflege in Deutschland - Fakten und Zahlen".
Weitere Informationen zu den Themen Rehabilitierung und Resozialisierung finden Sie hier, auf der Seite des BMJV.

Verantwortlich für den Inhalt und die Aktualität sind die jeweiligen Informationsgeber aus den Ländern. Die Zusammenstellung erfolgte durch den DBH-Fachverband e.V.
Referat_Y - Division_Y
In seinem YouTube-Kanal spricht Jo Tein mit Menschen, die wegen Straftaten verurteilt wurden oder Opfer von Straftaten waren und mit Fachleuten aus dem Justiz- und Hilfesystem über ihre persönlichen Überzeugungen und über die besten fachlichen Lösungen zur Rückfallvermeidung.
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