Strafvollzug

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1977 wurde mit dem "Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung" (kurz Strafvollzugsgesetz; StVollzG) der institutionelle Grundstein für die heutige Ausgestaltung des Strafvollzugs gelegt. Anlass hierzu war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichs aus dem jahr 1972 (BVerfGE 33, 1). Bundestag und Bundesrat beschlossen im Rahmen der Föderalismusreform 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Bundesländer zu übertragen. Im Ergebnis enstandten in allen 16 Bundesländer eigene Strafvollzugsgesetze für Erwachsene, Jugendliche sowie für den Untersuchungshaftvollzug als auch für den Vollzug von Sicherungsverwahrten. Das Strafvollzugsgesetz des Bundes (StVollzG) besitzt in denen von den Ländern weiterhin nicht zuständigen Bereichen (nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG geregelten konkurrierenden Gesetzgebung) weiterhin Bedeutung (z.B. beim gerichtlichen Rechtsschutz). 

Das bereits 1977 im StVollzG normierte Vollzugsziel der Resozialisierung, dass die inhaftierte Person im Vollzug dazu befähigt werden solle, "künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel)" wurde durch das Bundesverfassungsgericht 1973 für verbindlich erklärt und besitzt in Deutschland Verfassungsrang. Aus dem Sozialstaatsprinzip leitet das Bundesverfassungsgericht staatliche Vor- und Fürsorge auch für inhaftierte Menschen ab (BVerfGe 35, 202, 236). Die Verwirklung des Sozialstaates meint, dass für inhaftierte Menschen gleichfalls die materiallen Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen bzw. zu sichern sind. 

Sozialstaatlichkeit ist damit kein Selbstzweck, sondern eine Voraussetzung für die Schaffung von Freiheit. 

Der berühmte Strafrechtler Franz von Liszt betonte bereits vor weit über 100 Jahren, "daß eine auf Hebung der gesamten Lage der arbeitenden Klassen ruhig, aber sicher abzielende Sozialpolitik zugleich auch die beste und wirksamste Kriminalpolitik darstellt". Der Vollzug einer Freiheitsstrafe sollte nur als Ultima-Ratio-Maßnahme angewendet werden.

Strafvollzugsgesetze

Strafvollzugsstatistik

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JVA-Verzeichnis

Das Justizportal des Bundes und der Länder stellt ein Verzeichnis der Vollzugsanstalten in der Bundesrepublik Deutschland bereit (Stand 20.11.2025).

Hier finden Sie das Verzeichnis.

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Global Prison Trends

Der jährlich erscheinende Bericht "Global Prison Trends" beleuchtet aktuelle, globale Herausforderungen und Entwicklungen im Strafvollzug. 

Hier finden Sie die Berichte seit 2015.

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Forum Strafvollzug

Eine Fachzeitschrift für Fach- und Führungskräfte im Strafvollzug und der Straffälligenhilfe.

Hier finden Sie eine Übersicht der Themen seit 2007.