Führungsaufsicht

Die Führungsaufsicht ist eine ambulante Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie tritt entweder kraft Gesetz oder kraft richterlicher Anordnung ein. Sie soll eine nachsorgende Betreuung von Straftäter:innen gewährleisten, deren gesellschaftliche Wiedereingliederung nach ihrer Entlassung aus dem Straf- und Maßregelvollzug aus unterschiedlichen Gründen gefährdet und deshalb besonders schwierig erscheint. Im Folgenden finde Sie einige zusammengestellte Informationen zur Führungsaufsicht.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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