Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Laut den Rahmenbeschlüssen 2009/829/JHA und 2008/947/JHA der Europäischen Union ist es möglich, eine Bewährung oder gemeinnützige Arbeit von einem Mitgliedsstand der EU in ein anderes Mitgliedsland zu transferieren. Sie finden auf dieser Übersichtsseite alle vorhandenen Informationen zu den Rahmenbeschlüssen 2009/829/JHA und 2008/947/JHA.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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