Der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt.
Der DBH-Fachverband e.V. veröffentlicht zu wichtigen Fragen Stellungnahmen, die Sie hier nachlesen und als PDF herunterladen können. Die Dokumente sind chronologisch sortiert. Pressevertreter können sich an die Geschäftsführung direkt wenden, um Stellungnahmen auch zu weitergehenden Fragen zu erhalten.
Der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt.
Der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung.
Der DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme im Rahmen der Verbandsanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Gefangenenvergütung in den Landesjustizvollzugsgesetzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung der schleswig-holsteinischen Justizvollzugsgesetze.
Der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen. Wir begrüßen grundsätzlich den Referentenentwurf auf der Basis der Richtlinien des Abgeordnetenhauses („Stärkung der Resozialisierung“) vom 25. Mai 2023 und unterstützen grundsätzlich die vorgesehenen Änderungsbedarfe auf der Basis der Rechtsprechung des BVerfG vom 20.