Empfehlungen des Europarates

Der Europarat erarbeitet Empfehlungen für die europäischen Mitgliedsstaaten, die vom Ministerkomitee verabschiedetet werden müssen. Alle bisherigen Empfehlungen des Europarates finden Sie im Folgenden thematisch geclustert.

1979: Recommendation No. R (79) 14 concerning the application of the European Convention on the supervision of conditionally sentenced or conditionally released offenders

In der „Recommendation No. R (79) 14“ aus dem Jahr 1979 spricht das Ministerkomitee des Europarats Empfehlungen dazu aus, wie Mitgliedsstaaten die Betreuung von Straftäter*innen gestalten sollen die auf Bewährung verurteilt oder unter Vorbehalt von ihrer Freiheitsstrafe entlassen worden sind. Etwa sollen die Staaten die persönlichen Umstände der Straffälligen berücksichtigen sowie sich die Möglichkeit einräumen, Begnadigungen auszusprechen.

2010: Recommendation CM/Rec (2010) 1 of the Committee of Ministers to member states on the Coucil of Europe Probation Rules

Das Ministerkomitee des Europarats stellt in der „Recommendation CM/Rec (2010) 1“ aus dem Jahr 2010 Grundsätze zur Schaffung und zur Organisation von Bewährungshilfeeinrichtungen auf. Hierdurch soll die Bewährungshilfe darin unterstützt werden, zu einer fairen Strafrechtspflege sowie zur öffentlichen Sicherheit beizutragen.

2016: Guideline for prison and probation services regarding radicalisation and violent extremism

Die vom Ministerkomitee des Europarats im Jahr 2016 aufgestellte „Guideline for prison and probation services regarding radicalisation and violent extremism“ definiert Radikalisierung als einen Prozess, durch den Individuen gewalttätigen Extremismus aus ideologischen, politischen, religiösen, sozialen, wirtschaftlichen oder auch persönlichen Gründen zunehmend akzeptieren und unterstützen. Die hierbei aufgestellten Leitlinien empfehlen Maßnahmen zum administrativen und direkten Umgang mit radikalisierten und extremistischen Inhaftierten.

 

1982: Recommendation No. R (82) 16 on prison leave

Die „Recommendation No. R (82) 16“ des Ministerkomitees des Europarats aus dem Jahr 1982 spricht Empfehlungen zum Umgang mit Situationen aus, in denen sich Inhaftierte im Übergangsprozess in die Freiheit befinden. Die (oftmals vorzeitige) Haftentlassung wird als Mittel zur humanen Reintegration der Inhaftierten in die Gesellschaft verstanden. Der Übergangsprozess soll als sozialer Prozess betrachtet werden, in den etwa die Dauer der Inhaftierung, das Verhalten des Straffälligen sowie das von ihm ausgehende Risiko für die Gesellschaft mit einbezogen werden soll.

1984: Recommendation No. R (84) 11 concerning information about the Convention on the transfer of sentenced persons

Die „Recommendation No. R (84) 11“ des Ministerkomitees des Europarats aus dem Jahr 1984 bezieht sich auf die „Convention on The Transfer of Sentenced Persons“ (1983). Diese fordert eine internationale Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten, durch die es Straffälligen möglich werden soll, ihre Inhaftierung im vertrauten sozialen Kontext anzutreten. Die „Recommendation No. R (84) 11“ unterstreicht die Pflicht der Mitgliedsstaaten, Straffällige darüber in Kenntnis zu setzen, wenn die Konvention aus dem Jahr 1983 im spezifischen Fall von Bedeutung sein könnte.

1988: Recommendation No. R (88) 13 concerning the practical application of the Convention on the transfer of sentenced persons

In der im Jahr 1988 verfassten „Recommendation No. R (88) 13“ bezieht sich das Ministerkomitee des Europarates auf die „Recommendation No. R (84) 11“.  Hierbei wird die praktische Umsetzung der Empfehlung aus dem Jahr 1984 thematisiert.

1992: Recommendation No. R (92) 18 concerning the practical application of the Convention on the transfer of sentenced persons

Mit der „Recommendation No. R (92) 18“ nimmt das Ministerkomitee des Europarats das Thema der Resozialisierung von verurteilten Straftäter*innen im Jahr 1992 erneut auf. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf der (möglichen) Rückführung von Straftäter*innen in die Gesellschaft, der sie vertraut sind. Nach der „Recommendation No. R (84) 11“ aus dem Jahr 1984 wird die Relevanz der Thematik erneut unterstrichen und die diesbezüglichen Forderungen aktualisiert.

2000: Recommendation No. R (2000) 22 on improving the implementation of the European rules on community sanctions and measures

Das Ministerkomitee des Europarats unterstreicht mit der „Recommendation No. R (2000) 22“ aus dem Jahr 2000 die Relevanz von sog. „Community Sanctions“. Durch diese Art der Bestrafung ist es Straftäter*innen weiterhin gestattet, unter bestimmten Bedingungen und Verpflichtungen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das Komitee stellt hierbei Prinzipien auf, um eine umfangreiche und effektive Handhabung von „Community Sanctions“ in den Mitgliedsstaaten sicherzustellen.

2003: Recommendation No. R. (2003) 22 concerning conditional release

Die „Recommendation No. R. (2003) 22“ des Ministerkomitees des Europarats aus dem Jahr 2003 bezieht sich auf die bedingte vorzeitige Entlassung von Inhaftierten. Diese wird als eins der effektivsten Mittel zur Vorbeugung von Rückfälligkeit verstanden. Das Ziel ist es hierbei, den Inhaftierten eine geordnete und angeleitete Reintegration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Durch die Empfehlungen werden die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, die sog. „conditional release“ einzuführen und diese nach den aufgeführten Prinzipien zu gestalten.

2017: Recommendation CM/Rec (2017) 3 on the European Rules on community sanctions and measures

Mit der „Recommendation CM/Rec (2017) 3“ aus dem Jahr 2017 nimmt das Ministerkomitee des Europarats ein Thema auf, für das schon in den Jahren 1992 und 2000 Empfehlungen ausgesprochen wurden. Durch sog. „Community Sanctions“ wird es Straftäter*innen gestattet, unter bestimmten Bedingungen und Verpflichtungen weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die in den bisherigen Empfehlungen ausgesprochenen Leitlinien werden hierbei aktualisiert und überarbeitet.

2021: Recommendation CM/Rec(2021)6 regarding the assessment, management and reintegration of persons accused or convicted of a sexual offence

Mit der „Recommendation CM/Rec (2021)6“ zur Bewertung, Behandlung und Wiedereingliederung von Personen, die einer Sexualstraftat beschuldigt oder verurteilt wurden, erkennt das Ministerkommitee des Europarates an, dass Sexualstraftaten den Opfern und ihrem unmittelbaren Umfeld erheblichen und dauerhaften Schaden zufügen und dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Rückfälligkeit von Sexualstraftätern durch gezielte Risikobewertung und individuelle Behandlungs- und Interventionspläne zu verringern, um eine erfolgreiche soziale Wiedereingliederung zu erreichen. Die Empfehlung enthält Leitlinien, die sich in erster Linie an die Strafvollzugs- und Bewährungsdienste richten.

 

2006: Recommendation No. R (2006) 13 on the use of remand in custody, the conditions in which it takes place and the provision of safeguards against abuse

Mit der „Recommendation No. R (2006) 13“ aus dem Jahr 2006 empfiehlt das Ministerkomitee des Europarats den Mitgliedsstaaten, sich in ihrer Gesetzgebung und Praxis von den aufgestellten Grundsätzen zur Maßnahme der Untersuchungshaft leiten zu lassen. Die Empfehlungen betreffen deren Anwendung, den Bedingungen sowie den Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch. Das Komitee betont den Schaden, den Personen erleiden, die sich ohne Schuld in Untersuchungshaft befinden sowie auch den finanziellen Verlust, der durch die Untersuchungshaft entsteht. Ziel ist es, strengere Beschränkungen im Hinblick auf die Anwendung der Untersuchungshaft zu etablieren und alternative Maßnahmen zu fördern.

 

1989: Recommendation No. R (89) 12 on education in prison

Mit der „Recommendation No. R (89) 12“ aus dem Jahr 1989 betont das Ministerkomitee des Europarats das fundamentale Recht auf Bildung und dessen große Relevanz für Inhaftierte. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, die Inhaftierten den Zugang zu Bildung gewähren – Bildungseinrichtungen in Haftanstalten werden als wichtiger Teil des Resozialisierungsprozesses verstanden.

1993: Recommendation No. R (93) 6 concerning prison and criminological aspects of the control of transmissible diseases including aids and related health problems

Mit der „Recommendation No. R (93) 6“ aus dem Jahr 1993 legt das Ministerkomitee des Europarats seinen Fokus auf die Kontrolle übertragbarer Krankheiten. Es ist davon überzeugt, dass eine europäische Strategie erforderlich ist, um HIV-Infektionen innerhalb von Justizvollzugsanstalten zu bekämpfen. Durch das Aufstellen eines Prinzipienkatalogs wird ein möglicher Umgang mit dem fundamentalen Recht der medizinischen Versorgung in Haftanstalten empfohlen.

1998: Recommendation No. R (98) 7 concerning the ethical and organisational aspects of health care in prison

In der im Jahr 1998 verfassten „Recommendation No. R (98) 7“ bezieht sich das Ministerkomitee des Europarats auf das fundamentale Recht der medizinischen Versorgung, das sowohl in der Gesellschaft als auch in Haftanstalten auf denselben ethischen Prinzipien beruhen soll. Das Komitee stellt Prinzipien und Empfehlungen dazu auf, wie das Gesundheitssystem in den Haftanstalten der Mitgliedsstaaten integriert werden soll. Zudem wird ein Fokus auf die besondere Rolle des Gesundheitspersonals im Kontext von Haftanstalten gelegt. 

2003: Recommendation No. R (2003) 23 on the management of life-sentence and other long-term prisoners

Das Ministerkomitee des Europarats zielt mit der „Recommendation No. R (2003) 23“ aus dem Jahr 2003 darauf ab, die Balance zwischen der erforderlichen Disziplin in Haftanstalten und einer konstruktiven, annehmbaren Vorbereitung der Inhaftierten auf die Haftentlassung zu halten. Diesbezüglich stellt das Komitee ein Prinzipienkatalog für den Umgang mit Inhaftierten auf, die zu sehr langen, wenn nicht sogar zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden.

2012: Recommendation CM/Rec (2012) 12 concerning foreign prisoners

Die „Recommendation CM/Rec (2012) 12“ des Ministerkomitees des Europarats aus dem Jahr 2012 spricht Empfehlungen für den Umgang mit ausländischen Strafgefangenen aus. Aufgrund des hohen Anteils ausländischer Gefangener in Justizvollzugsanstalten der Mitgliedsstaaten sei es von Relevanz, sich mit den Schwierigkeiten zu befassen, mit denen die Gefangenen aufgrund von Faktoren wie der unterschiedlichen Sprache, Kultur, Gebräuche und Religion sowie wegen mangelnder familiärer Bildung ausgesetzt sind. Die hierdurch möglicherweise entstehende Isolierung von ausländischen Inhaftierten soll gemildert werden.

2014: Recommendation CM/Rec (2014) 3 concerning dangerous offenders

Mit der „Recommendation CM/Rec (2014) 3“ beruft sich das Ministerkomitee des Europarats im Jahr 2014 auf bereits veröffentliche Recommendations und betont, dass Strafvollzugsbehörden mit gefährlichen Inhaftierten eine konkrete, nach europäischen Standards verfasste Prinzipienaufstellung zum Umgang mit derartigen Straftäter*innen benötigen würden. Der hierbei aufgestellte Prinzipienkatalog umfasst neben generellen Empfehlungen unter anderem auch Ausführungen zum sog. „risk management“.

2016: Guideline for prison and probation services regarding radicalisation and violent extremism

Die vom Ministerkomitee des Europarats im Jahr 2016 aufgestellte „Guideline for prison and probation services regarding radicalisation and violent extremism“ definiert Radikalisierung als einen Prozess, durch den Individuen gewalttätigen Extremismus aus ideologischen, politischen, religiösen, sozialen, wirtschaftlichen oder auch persönlichen Gründen zunehmend akzeptieren und unterstützen. Die hierbei aufgestellten Leitlinien empfehlen Maßnahmen zum administrativen und direkten Umgang mit radikalisierten und extremistischen Inhaftierten.

2018: Recommendation CM/Rec (2018) 5 of the Committee of Ministers to member States concerning children with imprisoned parents

In der „Recommendation CM/Rec (2018) 5“ aus dem Jahr 2018 thematisiert das Ministerkomitee des Europarats den Umgang mit Kindern, deren Eltern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. 

 

1997: Recommendation No. R (97) 12 on staff concerned with the implementation of sanctions and measures

In der „Recommendation No. R (97) 12“ aus dem Jahr 1997 empfiehlt das Ministerkomitee des Europarats den Regierungen der Mitgliedsstaaten, ihr Justizpersonal, das sich letztlich mit der praktischen Umsetzung von Sanktionen und Maßnahmen befasst, nach den in dieser Empfehlung aufgestellten Prinzipien aus- und weiterzubilden.

1999: Recommendation No. R (99) 22 concerning prison overcrowding and prison population inflation

Mit der „Recommendation No. R (99) 22“ aus dem Jahr 1999 macht das Ministerkomitee des Europarats darauf aufmerksam, dass die Überbelegung von Haftanstalten eine der größten Herausforderungen für das Justizsystem darstellen würde – sowohl im Hinblick auf die Menschenrechte der Inhaftierten als auch für die Administration von Haftanstalten. Gefordert wird eine kohärente und rationale Kriminalpolitik, durch die Kriminalität präventiv verhindert werden soll. Dies benötige die Unterstützung von Politikern und Richtern, aber auch die der Gesellschaft. So werden Prinzipien aufgestellt, durch die dieser Entwicklung entgegengewirkt werden soll. Das oberste Prinzip ist hierbei, dass die Freiheitsstrafe als letztes Mittel der Bestrafung betrachtet werden soll.

2012: Recommendation CM/Rec (2012) 5 on the European Code of Ethics for Prison Staff

Mit der „Recommendation CM/Rec (2012) 5“ aus dem Jahr 2012 hat das Ministerkomitee des Europarats die empfohlenen ethischen Standards für Justizvollzugsbeamt*innen überarbeitet. Die Empfehlungen des Komitees können anhand von Leitlinien nachvollzogen werden. Sie adressieren Justizvollzugsbeamt*innen jeder Hierarchiestufe und umfassen unter anderem Richtlinien gegen Diskriminierung, zur Menschenwürde und zur allgemeinen Betreuung von Inhaftierten.

2020: Recommendation No. R (2006) 2-rev on the European Prison Rules

Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels dieser Zeit stellt das Ministerkomitee des Europarats mit der „Recommendation No. R (2006)2-rev“ aus dem Jahr 2006, zum 01. Juli 2020 überarbeitet und aktualisiert, allgemeine Empfehlungen zur Strafpolitik und zum Strafvollzug auf. Durch eine Korrektur der „Recommendation No. R (87) 3“ sollen die aktuellen Entwicklungen der Strafpolitik berücksichtigt werden. Hierbei wird gefordert, dass sich die Mitgliedsstaaten an den neu aufgestellten Empfehlungen orientieren und diese bestmöglich verbreiten. Neben grundlegenden Prinzipien zum Strafvollzug thematisiert die Empfehlung unter anderem die konkreten Haftbedingungen, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte, die Kontrolle und Überwachung der Inhaftierten sowie die Rolle des Vollzugspersonals.

 

2014: Recommendation CM/Rec (2014) 4 on electronic monitoring

In der „Recommendation CM/Rec (2014) 4“ aus dem Jahr 2014 betont das Ministerkomitee des Europarats den Nutzen elektronischer Überwachung von Straftäter*innen, ist aber auch der Überzeugung, dass elektronische Kontrollmethoden lediglich in geordneten Verfahren angewandt werden sollten. In der Empfehlung werden generelle Prinzipien über Begrenzungen, Typen und Modalitäten der Maßnahme definiert. Darüber hinaus werden Empfehlungen zu ethischen Aspekten sowie dem Datenschutz formuliert.

 

1992: Recommendation No. R (92) 17 concerning consistency in sentencing

Die „Recommendation No. R (92) 17“ aus dem Jahr 1992 des Ministerkomitees des Europarats thematisiert die (Un-)Beständigkeit von Urteilssprüchen. Unter Rückgriff auf die Ergebnisse des achten kriminologischen Kolloquiums in Straßburg (1987) wird gefordert, unberechtigte Unterschiede in der Bestrafung zu vermeiden. Das fundamentale Prinzip der Justiz, dass gleiche Verbrechen auch identisch bestraft werden, soll hierdurch bekräftigt werden – vermieden werden soll jedoch, dass dies zu härteren Verurteilungen führt.

 

1999: Recommendation No. R (99) 19 concerning mediation in penal matters

Mit der „Recommendation No. R (99) 19“ aus dem Jahr 1999 verfolgt das Ministerkomitee des Europarats das Ziel, das Mittel der Mediation als flexible und problemorientierte Option im Kontrast zur traditionellen Abwicklung eines Strafverfahrens in den Fokus der Debatte zu stellen. Das Komitee möchte hierbei insbesondere dem Interesse von Opfern einer Straftat gerecht zu werden. Einerseits dient die Schlichtung der Verarbeitung der Opferrolle, andererseits werden die Täter*innen zugleich ermutigt, Schadensersatz zu leisten. Dies könnte, so das Komitee, auch die Reintegration der Straffälligen fördern. Somit werden Empfehlungen ausgesprochen, an denen sich die Mitgliedsstaaten im Falle einer derartigen Schlichtung orientieren sollen.

2018: Recommendation CmRec (2018) 8 of the Committee of Ministers to member States concerning restorative justice in criminal matters

In Bezug auf die im Jahr 1999 veröffentlichte „Recommendation No. R (99) 19 concerning mediation in penal matters“ berücksichtigt das Ministerkomitee des Europarats im Jahr 2018 mit der Recommendation „CM/Rec(2018)8 of the Committee of Ministers to member States concerning restorative justice in criminal matters“ das steigende Interesse der Mitgliedsstaaten an „Restorative Justice“. Diese wird verstanden als flexible und lösungsorientierte Ergänzung zum gängigen gerichtlichen Strafverfahren. Wie schon in der Recommendation aus dem Jahr 1999 soll hierbei insbesondere das legitime Interesse von Opfern unterstützt werden, Antworten zum Geschehenen zu erhalten. Doch auch das Verantwortungsgefühl der Täter*innen soll gefördert werden. So verfolgt das Konzept der „Restorative Justice“ das Ziel, ein Bewusstsein für die wichtige Rolle der Individuen und der Öffentlichkeit im Umgang mit Kriminalität zu schaffen. Die hier aufgeführte Recommendation stellt Standards zur Anwendung von „Restorative Justice“ im Strafverfahren auf und soll die Mitgliedsländer dazu ermutigen, die Chancen von „Restorative Justice“ auch aktiv zu nutzen.

2023: Recommendation CM/Rec(2023)2 of the Committee of Ministers to member States on rights, services and support for victims of crime

Am 15. März 2023 hat das Ministerkomitee des Europarats eine neue Empfehlung zur Aktualisierung der Empfehlung von 2006 über die Unterstützung von Opfern von Straftaten herausgegeben, die detailliertere Leitlinien für die Entwicklung und Umsetzung der Opferrechte enthält und die Mitgliedstaaten auffordert, aktiv nach Hindernissen für den Zugang zur Justiz für Opfer von Straftaten zu suchen und diese zu beseitigen. In der neuen Fassung CM/Rec(2023)2 ist nun ein eigener Absatz (Article 18) zu Restorative Justice enthalten. Außerdem erinnert der Text die Mitgliedstaaten noch einmal daran, die Einhaltung der CM/Rec(2018)8 sicherzustellen.

 

2003: Recommendation No. R (2003) 21 concerning partnership in crime prevention

Mit der „Recommendation No. R (2003) 21“ aus dem Jahr 2003 betont das Ministerkomitee des Europarats, dass Kriminalität durch eine effektive Vernetzung und eine enge Partnerschaft zwischen nationalen, regionalen und lokalen Akteuren reduziert werden könnte. Hierdurch würde die gesellschaftliche Verantwortung geteilt und ein vielversprechendes Netzwerk gebildet, um Strategien zur Kriminalprävention zu entwickeln und umzusetzen. Um diese Annahme praktisch zu realisieren, stellt das Ministerkomitee Leitlinien auf, die von den Mitgliedsstaaten beachtet werden sollen.

 

2000: Recommendation No. R (2000) 20 on the role of early psychosocial intervention in the prevention of criminality

Mit der „Recommendation No. R (2000) 20“ aus dem Jahr 2000 thematisiert das Ministerkomitee des Europarats die (in dieser Zeit) steigende Fallzahl und die zunehmende Brutalität der Jugendstraftaten in Europa. Straftäter, die sich schon in jungem Alter delinquent verhalten hätten zudem das größte Risiko, später durch ernsthafte Straftaten aufzufallen. Den Mitgliedsstaaten wird empfohlen, diesbezüglich nationale Strategien zu entwickeln oder diese ggf. weiter auszubauen. Um Jugendkriminalität zu verhindern werden Empfehlungen dazu ausgesprochen, wie diese frühen, psychologischen Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

2003: Recommendation No. R (2003) 20 concerning new ways of dealing with juvenile delinquency and the role of juvenile justice

In der „Recommendation No. R (2003) 20“ aus dem Jahr 2003 entwickelt das Ministerkomitee des Europarats neue Methoden, um im Feld der Jugendkriminalität zu intervenieren. Die Mitgliedsstaaten sollen sich in ihrer Gesetzgebung sowie in der praktischen Ausführung der Gesetze zur Jugendkriminalität an Prinzipien orientieren, die durch das Ministerkomitee aufgestellt wurden.

2008: Recommendation CM/Rec (2008)11 of the Committee of Ministers to member states on the European Rules for juvenile offenders subject to sanctions or measures

Mit der „Recommendation CM/Rec (2008) 11“ aus dem  Jahr 2008 stellt das Ministerkomitee des Europarats Grundsätze auf, durch die die Rechte und die Sicherheit der von ambulanten Sanktionen betroffenen jugendlichen Straftäter*innen gewährleistet werden sollen. So empfiehlt das Komitee beispielsweise Durchführungsbedingungen zum Vollzug der Strafe, mögliche Folgen bei Verstößen sowie Regelungen zur Unterbringung der Jugendlichen in den entsprechenden Einrichtungen.

 

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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