Dokumentation weiterer Veranstaltungen
Der DBH-Fachverband e.V. führt neben seinen Veranstaltungsreihen weitere themenspezifische Fachtagungen durch. Die Dokumentation zu den Veranstaltungen finden Sie hier.
Künstliche Intelligenz – ein Begriff, der spätestens seit ChatGPT in aller Munde ist und regelmäßig in den Medien auftaucht. Es handelt sich dabei nicht länger um ein Konstrukt der Zukunft, sondern um eine für jedermann zugängliche Technik. Im privaten Alltag findet sie immer mehr Anwendung, ebenso wie in vielen beruflichen Branchen und das nicht nur auf nationaler Ebene, sondern international. Der technische Fortschritt ist stetig und rasant und dementsprechend gibt es einige Fragen, die man stellen kann und sollte:
Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff der Künstlichen Intelligenz (KI) und wie funktioniert sie überhaupt? Welche Möglichkeiten bietet KI schon heute, inwiefern wird oder wurde sie tatsächlich bereits eingesetzt und mit was für Ergebnissen? Wie kann der Einsatz von KI die Strafrechtspflege verändern? Wird die Resozialisierung zukünftig „smarter“? Welche Rolle werden die vom Europarat in Bearbeitung befindlichen Empfehlungen zum Umgang mit KI in der Strafrechtspflege (CM Recommendation on the ethical and organisational aspects of the use of AI by the prison and probation services and its commentary) spielen? Wandel birgt immer auch Gefahren in sich, wo gibt es Grenzen, die eingehalten werden müssen, insbesondere im Hinblick auf ethische Verantwortung?
Mit der Webinar-Reihe "Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Strafrechtspflege" haben wir uns an vier Tagen mit diesen Fragen näher auseinandergesetzt.
Vom 10. bis 11. Juni 2024 haben der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. sowie der Hamburger Fürsorgeverein von 1984 e.V. im Bürgerzentrum Köln Ehrenfeld zu einem Fachgespräch über Betreutes Wohnen nach der Haftentlassung eingeladen. Angebote zum ambulanten betreuten Wohnen nach §§ 67-69 SGB XII sowie nach § 113 SGB IX gibt es bundesweit. Mittels sozialpädagogischer Begleitung sollen die aus der Haft entlassenen Personen in einer selbstständigen Lebensführung bestärkt und unterstützt werden. Dabei sind die Betreuungsschwerpunkte, Lebenssituationen und Bedarfe der Personen sehr unterschiedlich – von gesundheitlich eingeschränkten über abhängigkeitskranke Menschen bis hin zu unterschiedlichen Altersgruppen. Dies stellt Einrichtungen und Träger von ambulant betreuten Wohneinrichtungen vor immer neue Herausforderungen.
An den zweiten Tagen konnten sich knapp 50 Teilnehmende, darunter Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen sowie Psycholog*innen aus Einrichtungen betreuten Wohnens, des Strafvollzuges, aus forensischen Nachsorgeambulanzen sowie aus dem Justizministerium über aktuelle Herausforderungen und pädagogische Konzepte sowie Hilfsangebote für Haftentlassene austauschen. Am ersten Veranstaltungstag gab Dr. Rolf Jordan vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V einen Einblick in die Systematik der gesetzlichen Regelungen zum §§ 67 ff. SGB XII. Anschließend widmeten sich Maria Eilinghoff und Leonie Kurz vom Bezirksverein für soziale Rechtspflege Mannheim den Chancen und Herausforderungen im ambulanten betreuten Wohnen nach Haft. Zum Abschluss des ersten Tages konnten sich die Teilnehmer:innen in den zwei Workshops über die Themen (1) "Drogen und psychische Erkrankungen: Wie ist der Umgang mit psychischen Erkrankungen und Sucht bei Aufnahme und in der Betreuungszeit?" sowie (2) „Legalbewährung und ihre Umsetzung“ austauschen. Am zweiten Tag des Fachgesprächs standen erneut in Workshops die Themen (3) Strukturen und Abläufe des betreuten Wohnens nach der Haft sowie (4-6) besondere Zielgruppen wie beispielsweise lebenslänglich Verurteilte, Frauen oder Jugendliche im Fokus.
Die Fachtagung fand vom 07. bis 08. November 2019 in Berlin statt und wurde mit dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar) in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam vorbereitet.
Die ambulante Betreuung von Sexualstraftäter*innen spielt bei der Rückfallprävention von Sexualdelikten und weiteren Straftaten eine wichtige Rolle. Insbesondere ist der Übergang vom Vollzug in die Bewährung aufgrund des in dieser Phase erhöhten Rückfallrisikos besonders kritisch. In den vergangenen Jahren wurde daher der Ausbau von extramuralen Versorgungsstrukturen in Deutschland intensiv vorangetrieben. So zentral die Betreuung der Täter*innen zur Reduzierung des Rückfallrisikos und damit für den Opferschutz ist, so wenig ist über die Anwendung und Wirksamkeit der verschiedenen Betreuungskonzepte im ambulanten Setting in den verschiedenen Bundesländern bekannt.
Ziel des Fachtages war zum einen die Vorstellung von und der Austausch über die verschiedenen in den Bundesländern eingesetzten Betreuungskonzepten. Zum anderen waren Vorträge zu Methoden und Ergebnissen von Evaluationsstudien im Bereich ambulanter Betreuung von Sexualstraftätern*innen vorgesehen.