Mitglied werden

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Mitgliedschaft als Einzelmitglied oder als korporatives Mitglied mit Ihrer Einrichtung

Sie können als Einzelmitglied oder mit Ihrer Einrichtung korporatives Mitglied beim DBH-Fachverband e.V. werden. Der DBH versteht sich als Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, in dem Einzel- und korporative Mitglieder eintreten und mitwirken können. Der DBH-Fachverband e.V. will das Engagement von Einzelpersonen stärken und fördern.

Die Mitgliedschaft in unserem Verband bringt für die Mitglieder folgende Vorteile mit sich:

  • Austausch und Vernetzung: Als Mitglied im DBH-Fachverband e.V. können Sie sich mit Akteuren aus „Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik“ vernetzen und austauschen.
  • Fachveranstaltungen, Aus- und Fortbildungen: DBH-Veranstaltungen ermöglichen die fachliche Weiterbildung, Gelegenheiten für Vernetzung und Erfahrungsaustausch. Alle drei Jahre wird die DBH-Bundestagung als die zentrale Tagung für alle Berufsgruppen aus der Straffälligen und Bewährungshilfe sowie aus dem Strafvollzug durchgeführt. Als Mitglied profitieren Sie von vergünstigten Teilnahmegebühren.
  • Quartalsweise geben wir die Fachzeitschrift BEWÄHRUNGSHILFE - Soziales, Strafrecht, Kriminalpolitik heraus. Der normale Mitgliedsbeitrag sowie die Fördermitgliedschaft schließen den Bezug der Fachzeitschrift BEWÄHRUNGSHILFE ein. Hier finden Sie Fachinformationen, Forschungsergebnisse, aktuelle Termine und Rechtsprechungen.
  • Fachliche Informationen - Publikationen: In der eigenen Schriftenreihe „DBH-Materialien“ publizieren wir Arbeitsberichte, Monografien, Sammel- und Tagungsbände. Zweimal jährlich erhalten Mitglieder einen Rundbrief  über die Tätigkeiten des DBH-Fachverbandes.

Mitgestaltung

Eine direkte Mitarbeit in den Gremien des DBH-Fachverbandes ist z.B. über eine Kandidatur für das Präsidium möglich. Dort werden insgesamt acht Plätze für Mitglieder über Wahlen besetzt. Mitgliederversammlungen finden in der Regel alle drei Jahre statt, meistens in Verbindung mit der DBH-Bundestagung.

Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder

Normaler Mitgliedsbeitrag 85,00 Euro inkl. Bezug der Zeitschrift BEWÄHRUNGSHILFE
Fördermitgliedschaft 100,00 Euro inkl. Bezug der Zeitschrift BEWÄHRUNGSHILFE
Mitgliedschaft im Ruhestand 50,00 Euro ohne Bezug der Zeitschrift BEWÄHRUNGSHILFE
Studierende und Auszubildene* 35,00 Euro ohne Bezug der Zeitschrift BEWÄHRUNGSHILFE

*Nachweis erforderlich

Mitgliedschaft als Verein oder Verband:
​Für die Mitgliedschaft als Einrichtung (korporatives Mitglied) nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

Über das Antragsformular können Sie eine Mitgliedschaft beantragen. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet nach Antrag das Präsidium. Wenn der Mitgliedsbeitrag per Lastschrift eingezogen werden soll, dann geben Sie bitte die entsprechenden Bankdaten an.

Kontodaten (für eine jährlich wiederkehrende Lastschrift):

Haben Sie uns erstmalig ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt? In diesem Fall erhalten Sie in Kürze ein vorbereitetes Formular mit den von Ihnen angegebenen Daten zur Unterschrift, da wir den Mitgliedsbeitrag erst einziehen können, wenn uns ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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