Der DBH-Fachverband begrüßt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Gesetzentwurf für den Datenschutz im Justizvollzug sowie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Fixierung von Inhaftierten vorgelegt hat. Der DBH-Fachverband hat bereits zu den Entwürfen eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern Stellung genommen.

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