Stellungnahmen

Der DBH-Fachverband e.V. veröffentlicht zu wichtigen Fragen Stellungnahmen, die Sie hier nachlesen und als PDF herunterladen können. Die Dokumente sind chronologisch sortiert. Pressevertreter können sich an die Geschäftsführung direkt wenden, um Stellungnahmen auch zu weitergehenden Fragen zu erhalten.

Die Bundesregierung hat am 2. Juli 2014 dem Bundestag entsprechend dem Beschluss des Bundesrats vom 23.5.2014 den von Sachsen eingebrachten Gesetzesantrag, dem die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt beigetreten waren, das Gesetz zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit zugeleitet. 

Am 10. September 2014 legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren vor (3. ORRG). Die Bundesregierung möchte hierdurch die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Strafverfahren“ auf Bundesebene umsetzen.

Der Referentenentwurf für ein Strafvollzugsgesetz betont nachdrücklich die Bedeutung der Resozialisierung im Strafvollzug. Das wird allein schon dadurch deutlich, dass dies als alleiniges Ziel des Strafvollzugs in § 1 genannt wird. Die Sicherheit wird erst in § 6 genannt, wobei auch hier zum Ausdruck kommt, dass auch „soziale und behandlungsfördernde Strukturen“, also nicht nur die instrumentelle Sicherheit, dem Schutz der Bevölkerung dient.
Der Jugendarrest ist den Zuchtmitteln (§§ 13-16a JGG) zuzuordnen und stellt neben der Jugendstrafe das eingriffsintensivste Instrument der Jugendstrafrechtspflege dar. Er ist gemäß § 16 JGG mit mindestens zwei Tagen (bei Freizeit- und Kurzarrest) bis zu vier Wochen (bei Dauerarrest) Freiheitsentzug verbunden. 
Der DBH-Fachverband steht dem Instrument der Sicherungsverwahrung und insbesondere der Entwicklung in den letzten Jahren, ausgesprochen kritisch und besorgt gegenüber. Seit 1998 hat es fünf Gesetze gegeben, die den Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung ausgeweitet, auch auf Heranwachsende und dann Jugendliche ausgedehnt und als neue Formen die vorbehaltene und die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingeführt haben.

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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