In Folge des Urteils vom 27. November 2014 des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 2 C 24.13) soll nach Beschluss des Ministerrates vom 21. Juli 2015 die Bewährungs - und Gerichtshilfe als rechtsfähige Landesanstalt Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) zum 01. Januar 2017 neuorganisiert werden.

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