Stellungnahmen

Der DBH-Fachverband e.V. veröffentlicht zu wichtigen Fragen Stellungnahmen, die Sie hier nachlesen und als PDF herunterladen können. Die Dokumente sind chronologisch sortiert. Pressevertreter können sich an die Geschäftsführung direkt wenden, um Stellungnahmen auch zu weitergehenden Fragen zu erhalten.

Die aktuelle Diskussion hat die Öffentlichkeit verstärkt auf das Thema Jugendkriminalität aufmerksam gemacht. Die Berichterstattung in den Medien wird zunehmend differenzierter und informiert auch über Projekte und Einrichtungen der Jugendhilfe. So besteht nun die Chance, auf die komplexen Zusammenhänge hinzuweisen, die zu abweichendem Verhalten führen und auch auf das zu verweisen, was längst erfolgreich in der Praxis erprobt ist.
Der DBH-Fachverband begrüßt, dass die Bundesländer mit den vorgelegten Entwürfen der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer gesetzlichen Regelung des Jugendstrafvollzuges bis zum Jahresende 2007 nachkomme
In Deutschland gibt es bis heute kein Gesetz, welches den Vollzug einer Jugendstrafe im gebotenen Umfang regelt. Es war deswegen alles andere als überraschend, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Zustand in seiner Entscheidung vom 31.05.2006 - BvR 1673/04 und 2 BvR 2402/04 - als nicht verfassungskonform tadelte und den bis dahin aus vorwiegend fiskalischen Gründen untätigen Gesetzgeber verpflichtete, bis zum 01.01.2008 eine ausrei- chende gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug zu schaffen.

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber mit seinem Urteil vomv31. Mai 2006 aufgegeben, bis Ende 2007 den Vollzugder Jugendstrafe auf gesetzliche Grundlage zu stellen. Durch die Föderalismusreform sind nun die Länder für die Regelung des Strafvollzugs zuständig. Diese Ausgangssituation macht die Formulierung einheitlicher Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug umso notwendiger.

Der DBH-Fachverband beobachtet mit Sorge die Absicht, im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Strafvollzugsrecht vom Bund auf die Länder zu verlagern, da diese Kompetenzübertragung gravierende negative Auswirkungen befürchten lässt. Die zu befürchtenden Nachteile überwiegen bei weitem die denkbaren Vorteile, wenn künftig 16 Ländergesetze den Strafvollzug regeln.

Seiten

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

Folgen Sie uns auf Social Media:

DBH Fachverband Linkedin Logo

Scroll to Top