Der DBH-Fachverband e.V. veröffentlicht zu wichtigen Fragen Stellungnahmen, die Sie hier nachlesen und als PDF herunterladen können. Die Dokumente sind chronologisch sortiert. Pressevertreter können sich an die Geschäftsführung direkt wenden, um Stellungnahmen auch zu weitergehenden Fragen zu erhalten.
Die Strafaussetzung zur Bewährung (StrzB) bei Verurteilung zu Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe bildet einen Grundpfeiler jedes modernen, rationalen und humanen Sanktionenrechts in der Welt.Dasselbe gilt dem Grund nach für die Strafrestaussetzung zur Bewährung (StrRzB), also die bedingte Entlassung von Gefangenen aus dem Vollzug der Freiheitsstrafe oder der Jugendstrafe.