Das BVerfG hat dem Gesetzgeber mit seinem Urteil vomv31. Mai 2006 aufgegeben, bis Ende 2007 den Vollzugder Jugendstrafe auf gesetzliche Grundlage zu stellen. Durch die Föderalismusreform sind nun die Länder für die Regelung des Strafvollzugs zuständig. Diese Ausgangssituation macht die Formulierung einheitlicher Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug umso notwendiger.