Thesen zur aktuellen Diskussion der Jugendkriminalität

Datum: 
2008-02-03 00:00:00

Die aktuelle Diskussion hat die Öffentlichkeit verstärkt auf das Thema Jugendkriminalität aufmerksam gemacht. Die Berichterstattung in den Medien wird zunehmend differenzierter und informiert auch über Projekte und Einrichtungen der Jugendhilfe. So besteht nun die Chance, auf die komplexen Zusammenhänge hinzuweisen, die zu abweichendem Verhalten führen und auch auf das zu verweisen, was längst erfolgreich in der Praxis erprobt ist.

1.Fachleute aus Justiz und Wissenschaft stellen übereinstimmend fest, dass Jugendkriminalität im Zusammenhang mit sozialen Problemlagen zu sehen und zu erklären ist. Die schwerwiegenden Überfälle im öffentlichen Leben deuten auf eine zunehmende Brutalität von jugend- lichen Straftätern hin. Jeder Einzelfall dieser Übergriffe ist zu viel und darf nicht verharmlost werden. In der Gesamtsicht ist aber festzustellen, dass gut integrierte Jugendliche mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht häufiger auffällig werden als deutsche Jugendliche und dass Strafver- schärfung meist keinen Einfluss hat auf junge Täter. Jugendarrest und Strafvollzug zeigen äußerst hohe Rückfallraten auf (70% bis 80%). Eine Erhöhung der möglichen Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre wird keine wesentliche Änderung bringen: schon jetzt wird kaum ein Jugendlicher zur Höchststrafe verurteilt.

2. Das Jugendstrafrecht bietet bessere Möglichkeiten als das Erwachsenenstrafrecht, um auf einen jungen Menschen einzuwirken. Nicht immer ist das Jugendstrafrecht milder: die Jugendstrafe beträgt mindestens 6 Monate, der gesetzliche geregelte Grundsatz der Einheitsstrafe führt oft zu hohen (Gesamt-) Jugendstrafen, auch der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht kann zu eingriffsintensiveren Maßnahmen führen als dies im Erwachsenenstrafrecht der Fall wäre. Im Erwachsenenstrafrecht wird vorwiegend mit Geld- und Freiheitsstrafen reagiert. 80% der Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht erfolgen als Geldstrafen. In der Regel haben junge Menschen aber kein entsprechendes Einkommen. Pä- dagogische Überlegungen wiederum spielen im Erwachsenenrecht eine untergeordnete Rolle. Die generelle Herausnahme der Heranwachsenden aus dem Jugendstrafrecht würde die Einflussmöglichkeiten auf eine er- folgreiche Resozialisierung deutlich verringern.

3. Es wird auch zukünftig wichtig sein, bei jungen Straftätern auf die Vielfältigkeit der Sanktionen im Jugendstrafrecht zurückgreifen zu können. Denn durch das Angebot unterschiedlicher ambulante Maßnahmen, durch die Auferlegung von intensiven und auch stationären pädagogischen Programmen, kann auf die Verfehlung des Jugendlichen schnell und angemessen reagiert werden. Dass vor Ort oft entsprechende Mög- lichkeiten fehlen, liegt nicht an den gesetzlichen Bestimmungen. Jugendrichter können nur auf das zurückgreifen, was in einer Kommune oder auch überregional angeboten und damit auch finanziert wird. Der Täter- Opfer-Ausgleich ist gerade bei Jugendlichen ein äußerst angebrachtes Vorgehen, um den Täter mit der Tat (und dem Opfer) zu konfrontieren, dem Opfer einen Schadensausgleich zu gewähren und dazu beizutragen, dass eine mögliche Aussöhnung erfolgen kann.

4.Jugendkriminalität kann umso besser reduziert werden, je qualifizierter die  Angebote der Jugendhilfe und der Sozialarbeit vor Ort sind. Gerade benachteiligte Jugendliche brauchen Unterstützung, bevor sie auffällig werden. Kindergarten, Schule, Jugendarbeit, Vereine leisten neben vielen anderen Institutionen wichtige Arbeit, um Jugendkriminalität erst gar nicht entstehen zu lassen. Bei gefährdeten und schon strafrechtlich in Erscheinung getretenen Jugendlichen bedarf es darüber hinaus gezielter und engagierter Unterstützung durch die zuständigen Einrichtungen (Schule, Polizei, Jugendhilfe, Bewährungshilfe usw.), aber auch durch freie Träger und Vereine. Täter-Opfer-Ausgleich, betreutes Wohnen, Soziale Trainingskurse, Projekte für gewaltbereite Jugendliche, Intensivbetreuungen und vieles mehr werden in vielen Regionen angeboten, besonders von den Vereinen der Straffälligenhilfe. Oft scheitern flächendeckende Angebote aber an den fehlenden finanziellen Ressourcen.

5. Dies bedeutet aber auch Aufgeschlossenheit für neue Methoden und Modelle. Nicht nur der Ausbau und die finanzielle Absicherung von anerkannten pädagogischen Angeboten ist nötig, sondern auch die Weiterentwicklung unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Gerade wenn sich neue Problemlagen entwickeln, müssen neue Wege gewagt werden. Dies kann durch besondere Angebote in einer Kommune geschehen, oder aber auch durch überregional oder sogar bundesweit bedeutsame Modellprojekte (zum Beispiel „Projekt Chance“ in Baden- Württemberg und Ambulante Intensiv Betreuung (AIB) der Kölner Bewäh- rungshilfe). Dennoch wird es auch zukünftig darauf ankommen, dass motivierte Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe, in der Bewährungshilfe, im Strafvollzug und in allen anderen Einrichtungen der Straffälligenhilfe sich mit Engagement dem einzelnen Jugendlichen zuwenden. Was wirkt, ist oft ganz unspektakulär: sich Zeit nehmen, zuhören, gemeinsam Perspektiven entwickeln und dadurch einen jungen Menschen in einer schwierigen Lebensphase begleiten.

6. Die Verringerung von Kriminalität, besonders bei Jugendlichen, setzt voraus, dass sich alle ihrer Verantwortung bewusst werden. Justiz und Polizei sind hierfür nicht alleine verantwortlich, sondern sind angewiesen auf ein funktionierendes Netzwerk vor Ort: Schule, kommunale Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Jugendhilfe und die vielen anderen Akteuren vor Ort müssen gemeinsam überlegen, wie kriminalpräventiv vorgegangen werden kann. Dies schließt gemeinsames Hinsehen im Einzelfall (z.B. Intensivtäterprogramme) genauso ein wie die Forderung und Umsetzung von verbesserten Angeboten vor Ort. Die in vielen Städten schon längst installierten „Runden Tische“ können für gezielte Anliegen der Jugendkriminalprävention genutzt und ausgebaut werden.Die Professionalität von Sozialarbeitern, Polizisten, Staatsanwälten, Richtern und Bewährungshelfern führt schon jetzt in vielen Einzelfällen zur sozialen Integration der Täter und zu effektiven Hilfen für die Opfer. Aber es könnte noch mehr erreicht werden, wenn eine nachhaltige Zusammenarbeit von Seiten der staatlichen Institutionen organisiert würde. So würde die bundesweite Einführung der Sozialen Dienste der Justiz in einer Organisationsstruktur zu einer erheblichen Qualitätsverbesserung in der Betreuung der Straffälligen führen. Häufig mangelt es an dieser nötigen Kooperation der verschiedenen Dienste und deshalb bleiben manche Aktivitäten ineffektiv. In Kooperation gelingt vieles besser und wird manches erst möglich

7. Von erfolgreichen Projekten und Methoden zu lernen, ist besser als ständig auf Missstände hinzuweisen. Es gibt überall in Deutschland erfolgreiche Projekte, anerkannte Methoden und auch exemplarische Beispiele erfolgreicher Kriminalprävention. Es gibt Regionen, in denen Jugendkriminalität sinkt, vielleicht auch weil innovative Wege gegangen wurden oder auch nur, weil für gefährdete Jugendliche ausreichend Chancen zur Teilhabe an der Gesellschaft vorhanden sind. Hier hinzuschauen, aus diesen Projekten zu lernen und diese auch auf andere Regionen zu übertragen, ist hilfreicher als die Fixierung auf dramatische Einzelfälle, bei denen tatsächlich das Wegsperren vorerst die beste Reaktion ist.

8. Jugendkriminalität gab es schon immer und wird es immer geben. Die aktuellen Statistiken zeugen jedoch von unterschiedlichen Entwicklungen, nicht alles wird schlimmer. Es ist kein Anstieg der Jugendkriminalität festzustellen, wohl aber ein Anstieg der Gewaltdelikte von Jugendlichen, das Anzeigeverhalten und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung haben zugenommen. Deswegen ist es richtig, eine gesellschaftliche Diskussion über wirksamere Maßnahmen gegen Jugendkriminalität zu führen. Dies schließt schnelles Reagieren seitens der Justiz genauso ein, wie ausreichende pädagogische Angebote. Mit Stellenabbau und finanziellen Kürzungen sind diese Angebote aber nicht sicherzustellen. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit kann genutzt werden für mehr Engagement bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität, für mehr Hinschauen und mehr Zivilcourage, auch wenn es darum geht, Neues vor Ort zu installieren. Je aktiver ein Gemeinwesen sich der Kriminalprävention annimmt, desto erfolgreicher wird die Arbeit derer sein, die sich tagtäglich im Rahmen ihrer Profession mit dieser Aufgabe beschäftigen.

Der DBH-Fachverband erhofft sich durch die Diskussion eine neue Gewichtung dieses Themas auch außerhalb des Wahlkampfes. Als bundesweit und international aktiver Fachverband ist uns die Förderung der Straffälligen-, der Bewährungs- und der Opferhilfe schon immer ein zentrales Anliegen. In unseren Mitgliedsvereinen und – verbänden engagieren sich mehr als 10.000 Personen für die Belange  einer sozialen und rechtsstaatlichen Strafrechtspflege. Täter-Opfer-Ausgleich, betreute Wohneinrichtungen für Haftentlassene, Programme für  gewaltbereite Jugendliche innerhalb und außerhalb des Vollzugs, und vieles mehr gehört zu den Angeboten der Vereine auf lokaler Ebene. Wo sich Jugendkriminalität präventiv nicht verhindern lässt, sind angemessene Reaktionen auf abweichendes Verhalten nötig, auch um weitere Straffälligkeit im Sinne des Opferschutzes zu verhindern. Nicht alles, was möglich ist, ist schon erreicht. Deshalb wünschen wir uns verstärkt ein gemeinsames Vorgehen aller Verantwortlichen vor Ort, aber auch landes- und bundesweit. So kann es gelingen, durch eine verbesserte Kooperation von Politik, Wissenschaft, Polizei, Justiz, Sozialarbeit und Jugendhilfe noch mehr stark gefährdeten jungen Menschen als bisher die Chance auf ein straffreies Leben zu ermöglichen.

Köln, Januar 2008

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Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

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Deutscher Präventionstag
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