Für eine integrierte Arbeit zur Resozialisierung von Straffälligen und zur Vermeidung von Rückfällen (Übergangsmanagement)

Datum: 
2008-07-02 00:00:00

Der DBH-Fachverband tritt für eine integrierte Arbeit zur Resozialisierung von Straffälligen ein.

Die Schnittstellen zu den verschiedenen Bereichen müssen verbindlich geregelt werden. Als Partner kommen namentlich in Betracht:

  • Justizvollzugsanstalten
  • Bewährungshilfe
  • Führungsaufsicht
  • Freie Straffälligenhilfe
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter
  • Therapieeinrichtungen für Suchtabhängige und Gewalttäter
  • Schuldnerberatung
  • Agenturen für Arbeit, ARGEN etc.
  • Berufliche und schulische Maßnahmenträger.
  • Soweit im Einzelfall erforderlich kommen dazu die Staatsanwaltschaften, Polizei und Ordnungsbehörden.

Der Drehtüreffekt muss durchbrochen werden. Damit dies gelingen kann, müssen folgende Entlassungsbedingungen bei der Haftentlassung erfüllt sein:

  • Vollzugslockerung, Urlaub und offener Vollzug als vorgängige Grundbedingungen für die Entlassungsvorbereitung.
  • Ausstattung mit gültigen Papieren.
  • Wohnraum und dessen Finanzierung in den ersten Monaten.
  • Möglichkeit der Fortsetzung einer begonnen Ausbildung
  • Abklärung des Hilfebedarfs bei Arbeitslosigkeit und Einleitung konkreter Schritte.
  • Einbeziehung der Lebenspartner und Freunde in die Entlassungsvorbereitung
  • Einbeziehung der Bewährungshilfe in die Entlassungsvorbereitung, mindestens 6 Monate vor der Entlassung. Bei Personen ohne Bewährungshelfer sind Vereine / Institutionen der Freien Straffälligenhilfe einzubeziehen.
  • Fortsetzung von im Strafvollzug begonnenen Therapien in Freiheit. Es ist für eine entsprechende Nachbetreuung zu sorgen.
  • Schuldenregulierung in Abstimmung mit den anderen Institutionen des Netzwerkes, ggf. Fortsetzung durch Daten- und Materialübergabe.
  • Benennung einer verantwortlichen Person für die Entlassungsvorbereitung. Dies können Mitarbeiter des Vollzuges, der Bewährungs- und Straffälligenhilfe sein. Die Verantwortlichkeit ist verbindlich zu  regeln und durch Offenlegung der unternommenen Schritte zu belegen.
  • Einrichtung von Modellprojekten, wie die Vorbereitung der Entlassung und die Nachbetreuung  effizient erfüllt werden kann. Best-Practice-Projekte sollten gefördert und durch ständige Beratung in den Ergebnissen ausgetauscht werden.

Der DBH-Fachverband wird durch Angebote für den Erfahrungsaustausch, die Durchführung von Fachtagungen und der Dokumentation von guten Beispielen in den nächsten Jahren in diesem Feld einen gewichtigen Schwerpunkt legen. Es soll damit erreicht werden, dass weniger Straffälligkeit auftritt, dass Opfer vermieden werden und gute Beispiele gefördert werden. Wir wollen dahin gehend zu einer Wettbewerbskultur anstiften, dass es alle Einrichtungen sich zur Aufgabe machen, die Rückfallraten zu reduzieren.

DBH-Präsidium Frankfurt, 27.06.2008

Download Dokumente: 

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

Folgen Sie uns auf Social Media:

DBH Fachverband Linkedin Logo

Scroll to Top