Presseerklärung vom Februar 2007 zu den Gesetzentwürfen der Länder zur Regelung des Jugendstrafvollzugen

Datum: 
2007-02-14 00:00:00

Der DBH-Fachverband begrüßt, dass die Bundesländer mit den vorgelegten Entwürfen der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer gesetzlichen Regelung des Jugendstrafvollzuges bis zum Jahresende 2007 nachkommen.

Der DBH-Fachverband stellt fest, dass alle Entwürfe einander in wesentlichen Bereichen gleichen. Er weist daraufhin, dass ungeachtet der Gesetzgebungskompetenz bundesweit einheitliche Regelungen zum Jugendstrafvollzug zur Wahrung der Anforderungen des Verfassungsgerichts und des Erfordernisses einer wirksamen Resozialisierung jugendlicher und heranwachsender Strafgefangener angestrebt werden sollten. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine bundeseinheitliche Regelung der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit von Entscheidungen im Jugendstrafvollzug.

Der DBH-Fachverband begrüßt es namentlich, dass alle Entwürfe

  • die Möglichkeit,  eine während des Vollzuges begonnene Ausbildung oder Behandlung auch nach der Entlassung fortzusetzen
  • die Möglichkeit, dass Gefangene sich an die Anstaltsleitungoder die Aufsichtsbehörde wenden können
  • die Fortentwicklung des Jugendstrafvollzuges durch kriminologische Begleitforschung
  • eine monatliche Besuchszeit von mindestens 4 Stunden vorsehen.

Der DBH-Fachverband hält es unter Hinweis auf die schrecklichen Vorfälle in der Justizvollzugsanstalt Siegburg für erforderlich, dass Gefangene einen Anspruch auf Einzelunterbringung haben, sofern keine Hilfsbedürftigkeit oder Gefahr besteht. Diesem Erfordernis werden leider nicht alle Entwürfe gerecht.

Wichtig ist ferner, dass klare Regelungen zur Frage des offenen Vollzuges geschaffen werden. Dabei sollte der offene Vollzug als Regelvollzug vorgesehen sein. Daneben wäre es zu begrüßen, wenn die Länder bei der Unterbringung in Wohngruppen und der Größe der Jugendstrafvollzugsanstalten jeweils eindeutige Obergrenzen festlegen würden.

Dem DBH-Fachverband ist es ein besonderes Anliegen, dass die von allen Entwürfen vorgesehene und uneingeschränkt zu unterstützende vernetzte Entlassungsvorbereitung gewährleistet wird. Personen, die Gefangene nach ihrer Entlassung betreuen sollen, müssen den Kontakt bereits während der Inhaftierung aufnehmen und aufrechterhalten können. Dies ist für den von allen Entwürfen geforderten bruchlosen Übergang von „drinnen“ nach „draußen“ unabdingbar.

Bitte beachten Sie unsere detaillierte Stellungnahme zu den Entwürfen der einzelnen Bundesländer unter www.dbh-online.de (Stellungnahmen) und die gemeinsamen Mindeststandards der Fachverbände DVJJ, DBH, ADB und BAG Soziale Arbeit.

Köln, den 14.02.2007

Download Dokumente: 

 

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