Die Bundesregierung hat am 2. Juli 2014 dem Bundestag entsprechend dem Beschluss des Bundesrats vom 23.5.2014 den von Sachsen eingebrachten Gesetzesantrag, dem die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt beigetreten waren, das Gesetz zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit zugeleitet.

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