Der DBH-Fachverband begrüßt, dass der Referentenentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus seinem Urteil vom 4.Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u. a.) aufgreift und in bundesgesetzliche Zielvorgaben umsetzt. Möglicherweise kann der Bundesgesetzgeber einzelne Vorgaben noch konkreter ausgestalten, allerdings sieht der DBH-Fachverband durchaus das Problem, das sich insoweit aus der föderalen Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebern ergibt, die gemeinsam zur Entwicklung eines Gesamtkonzepts verpflichtet sind.