Die Bundesregierung hat am 2. Juli 2014 dem Bundestag entsprechend dem Beschluss des Bundesrats vom 23.5.2014 den von Sachsen eingebrachten Gesetzesantrag, dem die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt beigetreten waren, das Gesetz zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit zugeleitet. Im Kern besteht dieses Gesetz aus einem neuen § 496 StPO zur Datenübermittlung durch die Bewährungshelfer. Dazu nehmen wir wie folgt Stellung:
Insgesamt sind wir skeptisch, ob der Inhalt des Gesetzes zum Titel passt und ob mit diesem Gesetzeswortlaut das Ziel zu erreichen sein wird, das der Gesetzestitel vorgibt.
Im Namen des Präsidiums
Prof. Dr. Heinz Cornel, Präsident des DBH-Fachverbands