WINDS OF CHANGE: Neue Strafrechtsentwicklungen in den USA, Presseinformation

Datum: 
2009-12-30 00:00:00

Auf der 20.DBH-Bundestagung, die unter dem Thema „Kriminalpolitik gestalten: Übergänge koordinieren – Rückfälle verhindern“ im September 2009 in Berlin stattfand, stellte die US- amerikanische Kriminologin Judith Greene in einem ausführlichen Vortrag die neueren Entwicklungen in der Strafrechtsentwicklung in den USA vor. Dabei ging sie insbesondere auf zwei Schwerpunkte ein: die Vermeidung von Inhaftierungen durch die Reform im Drogenstrafrecht und die „justice reinvestment“-Strategie, die verstärkte soziale Investitionen in den Kommunen vorsieht, in denen die Straffälligen wohnen und wo die Familien besonders von den Folgen der Inhaftierungen betroffen sind.

Der vollständige Text wird in den DBH-Materialien Nr.63* veröffentlicht, die ca. Februar 2010 erscheinen. In diesem werden auch weitere Beiträge der DBH-Bundestagung publiziert.

tough on crime-Strategie gescheitert

Judith Greene führt zur Reform des Drogenstrafrechts aus:
„2001 brachte eine Finanzkrise die Gesetzgeber dazu, die tough on crime-Strategie des letzten Vierteljahrhunderts zu überdenken. Ende der 2005er Legislativperiode hatten Gesetzgeber in mehr als der Hälfte der Staaten Reformen eingeleitet, um Kosten zu senken und gleichzeitig die Effektivität der Verurteilungs- und Vollzugssysteme zu verbessern.

Mindestens 20 Staaten hatten vorgeschriebene Mindesthaftzeiten oder andere scharfe Strafen rückgängig gemacht, die in den Jahren des get tough für belanglose Drogendelikte oder gewaltlose Straftaten verhängt wurden. Gesetzgeber in mindestens 24 Staaten hatten den Druck aus dem Kessel der Gefängnisüberbelegung genommen durch Maßnahmen, die Haftzeiten verkürzten, die Entlassung von Gefangenen beschleunigten, die kein Risiko für die Allgemeinheit darstellten, und Bewährungsverstöße ahndeten, ohne die Person ins Gefängnis zurückzubringen.“

Ausgaben für Gefängnisse kürzen und die Ersparnisse in die Infrastruktur der Risikogemeinden investieren

Zu der auch für die deutsche Kriminalitätsbekämpfung äußerst interessante „justice reinvestment“-Strategie führt sie aus:

„Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Entlassene in ihre Kommunen zurückkehren, ohne die notwendige Unterstützung für ein selbstverantwortliches Leben jenseits der Kriminalität mit ihren Familien zu erhalten, hat sich eine nationale Bewegung entwickelt, die sich mit Wiedereingliederungsproblemen befasst. Die Umsetzung des Second Chance Act durch den Kongress 2008 wurde von Entscheidungsträger in beiden politischen Lagern gestützt.

Um die Maßnahmen für mehr öffentliche Sicherheit nachhaltig zu verbessern, müssen die sozialen und ökonomischen Lebensbedingungen in den Kommunen, in die die Entlassenen

zurückkehren, dauerhaft beobachtet werden. Vollzugsbehörden in mehreren Staaten arbeiten an einer Verbesserung der Wiedereingliederungsergebnisse durch eine  umfassende Strategie mit dem Titel justice reinvestment (Justizumfinanzierung), die die öffentliche Sicherheit erhöht und die Bedingungen in den „Risiko“-Gemeinden, aus denen die meisten Inhaftierten stammen und in die sie zurückkehren, verbessert.

Die Idee des justice reinvestment entspringt der Einsicht, dass Masseninhaftierung in vielen urbanen Gemeinden den Kreislauf aus Kriminalität und Inhaftierung noch anschiebt. Die Millionen von Dollar, die jährlich aufgewendet werden, um Massen von Menschen ... einzusperren, tragen wenig zur öffentlichen Sicherheit bei, verglichen mit den positiven Auswirkungen von Angeboten an Drogentherapien, Wohnmöglichkeiten, Ausbildung und Arbeit. Unterstützer des justice reinvestment setzen sich dafür ein, die Ausgaben für Gefängnisse zu kürzen und einen Teil der Ersparnisse in die Infrastruktur und städtischen Einrichtungen in den Risikogemeinden zu investieren, um den Bewohnern mehr Eigenverantwortung zu geben und ihre Lebensqualität zu verbessern.

Das Konzept des justice reinvestment stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass die Strategie der Masseninhaftierung die Kriminalitätsprobleme gerade erzeugt, die die Gesetzgeber mit ihrer get tough-Taktik und strikteren Bewährungsmöglichkeiten ausmerzen wollten. Die Forschung zeigt deutlich, wozu es führt, wenn so viele Menschen für so lange Zeiträume hinter Gitter geschickt werden. Dina Rose und Todd Clear haben die Kriminalitätsstatistiken in Kommunen in Tallahassee untersucht und herausgefunden, dass dort, wo die Inhaftierungsrate in die Höhe schoss, die Kriminalitätsrate im folgenden Jahr höher anstieg als anderswo. Und als die Kriminalitätsrate in Tallahassee allgemein fiel, fiel sie am wenigsten in den Kommunen mit hoher Inhaftiertenrate.

Wenn zu viele Personen aus seiner Gemeinde entfernt werden, so die beiden Experten,  kippt der Zustand der Lähmung irgendwann um und die Kriminalität steigt. Wenn man junge Leute aus den Innenstädten einfach durch die Mühle des Vollzugssystems mahlt, werden die Kommunen, die ohnehin schon von Armut und Verbrechen erdrückt werden, noch weiter destabilisiert. Netzwerke der informellen sozialen Kontrolle an solchen Orten, auch wenn sie nicht perfekt sind, tragen dazu bei, die Kriminalitätsrate in Grenzen zu halten. Wer in gewaltfreie Kleinkriminalität verwickelt ist, kann immer noch für seine Kinder sorgen und Nachbarn und Freunden positive soziale Unterstützung geben. Aus rein finanziellen Gesichtspunkten betrachtet, stellt jede/r Inhaftierte für seine/ihre Familie und Heimatkommune einen finanziellen Verlust dar.“

Presseinformation des DBH-Fachverbandes Dezember 2009

Download Dokumente: 

 

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