Am 25. September 2009 wurde auf der DBH-Bundesversammlung in Berlin – dem Mitgliedergremium des DBH-Fachverbandes – das neue Präsidium gewählt. Nach 27- jähriger Verantwortungsübernahme hat Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner nicht mehr für das Amt des Präsidenten kandidiert. Als sein Nachfolger wurde einstimmig Prof. Dr. Heinz Cornel von der Versammlung gewählt.
Die weiteren Mitglieder des Präsidiums wurden entsprechend der Satzung in Zuordnung zu den Arbeitsfeldern gewählt:
Präsident: Prof. Dr. Heinz Cornel, Alice- Salomon-Hochschule Berlin
Kriminalpolitik: (Vizepräsident) Dr. Bernhard Böhm, Ministerialrat im Bundesjustizministerium
Soziale Arbeit und Strafrecht: Hans Strohmann, Direktor des Amtsgerichts Ravensburg
Einzelmitglieder: Norbert Lippenmeier, Diplom- Pädagoge und Supervisor
Freie Straffälligenhilfe: Gabriele Nagel, Geschäftsführerin des Sächsischen Landesverbandes für soziale Strafrechtspflege
Freie Straffälligenhilfe: Frank Winter, Leiter des TOA- Bremen
Staatliche Straffälligenhilfe: Ulrike Jensen, Bewährungshelferin in OffenburgStaatliche Straffälligenhilfe: Johannes Sandmann, Abteilungsleiter im schleswig- holsteinischen Justizministerium
In der konstituierenden Präsidiumssitzung wurde Dr. Bernhard Böhm zum Vizepräsidenten gewählt.
Prof. Dr. Heinz Cornel studierte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt von 1972-1980 Rechts-, Gesellschafts- und Erziehungswissenschaften einschließlich Kriminologie. Die Studien schloss er mit dem juristischen Staatsexamen, als Diplompädagoge und mit der Promotion zum Dr. phil. nach einer Arbeit zur Geschichte des Jugendstrafvollzugs ab. Im ersten Semester im Alter von 18 Jahren begann er, wöchentlich regelmäßig Gruppenarbeit mit Gefangenen der JVA Gustav-Radbruch-Haus in Frankfurt durchzuführen. 1980 war er Gründungsmitglied des Instituts für psychoanalytische Soziotherapie und Kriminalsoziologie e.V. in Frankfurt am Main, von 1981-1985 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Leiter der soziotherapeutischen Abteilung des DFG-Projektes‚ ‚Soziotherapie mit Delinquenten’. Danach beschäftigte er sich von 1985 bis 1988 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Frankfurt am Main u. a. mit Haftentscheidungshilfe / U-Haftvermeidung, Hilfe für allein stehende Wohnungslose und einer Studie zur Fortentwicklung des Strafvollzugs in Schleswig-Holstein. Von 1986-1988 war er Lehrbeauftragter an den Fachbereichen Rechtswissenschaft und Erziehungswissenschaften der J. W. Goethe-Universität und Fachhochschulen für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Frankfurt und Darmstadt. Seit 1988 ist er Professor für Jugendrecht, Strafrecht und Kriminologie an der Alice Salomon Hochschule Berlin, an der er seit 2006 Prorektor ist. Seit 1988 ist er Herausgeber und Redaktionsmitglied der Fachzeitschrift ‚Neue Kriminalpolitik’ und er hat mehrere Ausgaben der Fachbücher „Recht der Resozialisierung“ und „Handbuch der Resozialisierung“ (mit-)herausgegeben. Seit 1989 ist er Mitglied des DBH-Fachverbandes bzw. der Vereinigung der Freunde und Förderer der DBH e.V..
Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner war von 1982 bis 2009 zunächst Vorsitzender der Deutschen Bewährungshilfe e.V. (DBH) und dann Präsident des daraus hervorgegangenen DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. Er studierte zwischen 1963 und 1967 an den Universitäten München, Berlin und Tübingen. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen im Herbst 1967 in Tübingen wirkte er am Institut für Kriminologie als Wiss. Angestellter, Wiss. Assistent und Akademischer Rat von 01/1968 bis 11/1975; zugleich zwischen 1969 und 1972 als Mitglied einer Forschungsgruppe des Europarates in Straßburg zur Organisierten Kriminalität in Europa. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen im Herbst 1972 in Stuttgart erfolgte die Promotion zum Dr. iur. in Tübingen 1973 (Dissertation über Verbrechenswirklichkeit und Strafverfolgung ); die Habilitation für die Fächer Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafprozessrecht folgte ebenfalls in Tübingen im Jahr 1975.
Berufliche Laufbahn: Wiss. Rat und Professor, Universität Bielefeld 1975; ordentlicher Professor, Universität Hamburg 1977; Ordinarius, Universität Heidelberg 1980; Direktor des Seminars für Jugendrecht und Jugendhilfe der Universität Hamburg von 1977 bis 1980, zugleich Richter am 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts; Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Heidelberg von 1980 bis 1986; seit Oktober 1986: Ordinarius an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen; zugleich Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen.
Sonstige Aktivitäten in Auswahl: Wissenschaftlicher Leiter der Fortbildungsreihe Kriminologischer Arbeitskreis (Geschäftsstelle am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen); Mitglied der Forschungsgruppe Täter-Opfer-Ausgleich (Wissenschaftler Verbund der Universitäten bzw. Hochschulen Bremen, Gießen, Heidelberg, Konstanz, Marburg und Tübingen); Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS).
Vor der Mitgliederversammlung beschäftigten sich 250 Interessierte aus Praxis und Wissenschaft in Vorträgen und 18 Workshops über 3 Tage zum Thema „Übergänge koordinieren – Rückfälle verhindern“. Aus den Ergebnissen der Workshops werden weitere Arbeitsvorhaben abgeleitet werden. Die Beschäftigung mit Strategien und Methoden des Übergangsmanagements vom Strafvollzug zur Nachbetreuung wird einen besonderen Schwerpunkt bilden.
In einem ersten Grußwort nach der Wahl an die Mitglieder und Mitarbeiter/innen des Verbandes dankte Herr Prof. Dr. Cornel dem gesamten ehemaligen Präsidium und insbesondere Herrn Prof. Dr. Kerner für die lange engagierte und erfolgreiche Arbeit für den Fachverband.