Presseerklärung DBH-Bundestagung, 25.09.2009

Datum: 
2009-09-25 00:00:00

Der DBH-Fachverband führte zum 20.Mal seine Bundestagung durch. Daran nahmen im Rahmen der Plenumsveranstaltungen und von verschiedenen Workshops 250 Fachleute aus den Bereichen Bewährungs- und Straffälligenhilfe, Strafvollzug, Justizverwaltung, Wissenschaft und anderen interessierten Bereichen teil.

Zentrales Thema der Tagung war der Übergang zwischen dem Strafvollzug und der Nachbetreuung durch Bewährungs- und Straffälligenhilfe in Kooperation mit anderen Einrichtungen. Verschiedene Konzepte der Resozialisierung, die international und regional Beachtung finden, wurden vorgestellt, insbesondere solche, die als beste Beispiele gelten. Aber es wurden auch Mängel der bestehenden Systeme benannt und Lösungsansätze vorgestellt. Anregungen für das notwendige Zusammenwirken von risikoorientierter Strafvollstreckung, Bewährungs- und Straffälligenhilfe wurden gegeben. Grundlegende Informationen lieferten dazu die Erfahrungen der Züricher Bewährungs- und Vollzugsdienste.

Prof. Dr. Bernd Maelicke fordert integrierte Resozialisierung:
Prof. Bernd Maelicke von der Universität Lüneburg forderte die Bundesländer auf, endlich rechtliche Grundlagen für die Dienste und Einrichtungen zu schaffen, die für die ambulante Resozialisierung  straffälliger Menschen zuständig sind: Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und die Einrichtungen der freien Straffälligenhilfe.

Nachdem in Folge der Föderalismusreform die Länder den Justizvollzug nun in eigener Gesetzgebungskompetenz regeln (Jugendstrafvollzug, Jugendarrest, U-Haft, Strafhaft) wird der Nachholbedarf für die ambulanten Dienste immer offenkundiger. Maelicke bezeichnet die jetzigen Regelungen in zahlreichen Bundes- und Ländergesetzen als ein seit den 50er Jahren ständig komplizierter gewordenes  Verwirrsystem , das auch für Experten undurchschaubar sei und dringend neu strukturiert und modernisiert werden müsse. Prof.

Bernd Maelicke fordert daher eine fachliche Neuorientierung mit dem Ziel einer  Integrierten Resozialisierung , also eines vernetzten Verbundsystems zwischen Strafvollzug und ambulanten Diensten, um so offenkundige Betreuungs- und Sicherheitslücken insbesondere in der Zeit nach der Haftentlassung zu schließen.

Entsprechend internationalen Entwicklungen empfahl Maelicke auch eine Umsteuerung der aufgewendeten finanziellen und personellen Mittel der Justiz:  Entscheidend für weniger Rückfall und damit für mehr Sicherheit der Bürger ist die Phase der Wiedereingliederung nach der Entlassung - dieses ‚Entlassungsloch’ muss vorrangig begleitet und kontrolliert werden  .

Maelicke verwies auf bundesweit zurückgehende Gefangenenzahlen. Dies ermögliche einerseits einen besseren Behandlungsvollzug für weniger Gefangene und schaffe anderseits Personalreserven für den Ausbau der ambulanten Resozialisierungsdienste. Nach Maelicke sind bundesweit 1000 zusätzliche Bewährungshelfer erforderlich. Die bei der Bewährungshilfe stark gestiegenen Fallzahlen gefährden Erfolge und lassen eine qualifizierte Wahrnehmung neuer Aufgaben wie z.B. im Übergangsmanagement vor und nach der Entlassung nicht zu(1).

In der Phase des Übergangs vom Strafvollzug zur Nachbetreuung besteht für die Kriminalprävention die stärkste Herausforderung:. Die Rückfallgefahr ist in den ersten Monaten der Haftentlassung am größten. Gemeinsam muss von allen Beteiligten daran gearbeitet werden, die Rückfallraten nach Strafvollzug in Höhe von 80 % und Jugendarrest von 70 % zu reduzieren. Die strukturellen Probleme, die sich durch unterschiedliche Zuständigkeiten und ein Ressortdenken auf den verschiedenen Arbeitsebenen ergeben, müssen erkannt und beseitigt werden.

Nur wenn es gelingt, Haftentlassene in ambulanten Programmen weiter zu betreuen, sie auf eine Berufsausbildung oder Arbeit vorzubereiten, ihre Wohnungsprobleme zu lösen, ihre Schulden zu regulieren, ihnen Drogenhilfe und weitere Hilfsangebote in Kooperation mit ambulanten Diensten zur Verfügung zu stellen, kann in den besonders risikobehafteten ersten beiden Jahren nach dem Strafvollzug die Resozialisierung verbessert werden.

Nicht nur aus der Schweiz, Norwegen und Holland waren Wissenschaftler und Praktiker anwesend, sondern auch aus den USA. Die von dort angereisten Fachleute beschrieben sowohl das in den USA bestehende System der Restriktion als auch den dort zu erkennenden „Wind des Wechsels“. Da traf es sich gut, dass die Tagung an einem historisch bedeutsamen Ort der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit, nämlich an der Freien Universität in Berlin und dem Henry-Ford-Bau stattfand.

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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