Stellungnahme zur Empfehlung des Bundesrates zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG); hier Änderung Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (§ 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG)

Datum: 
2017-04-28 00:00:00

Die Empfehlung des Bundesrates sieht vor, in § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG die Wörter „und Aufsichtsstellen (§ 68a des Strafgesetzbuchs)“ durch die Wörter „sowie Aufsichtsstellen nach § 68a des Strafgesetzbuchs und hauptamtlichen Bewährungshelfern“ zu ersetzen. Nach der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des § 41 BZRG sollen hauptamtliche Bewährungshelfer/innen unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister erhalten. Die Änderung wird vom DBH-Fachverband begrüßt.

Für die Prüfung und Einschätzung der Bedürfnisse, der positiven Faktoren, der Risiken und Interventionen sind auch Informationen über die individuellen Aspekte wie die kriminelle Vorgeschichte relevant. Bereits in den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats über die Grundsätze der Bewährungshilfe (CM/Rec(2010)1) ist zu lesen, dass „die individuellen Eigenschaften, Umstände und Bedürfnisse von Straffälligen in vollem Umfang“ für eine Behandlung erforderlich sind.

Nichtsdestotrotz soll darauf hingewiesen, dass die Aussagekraft des Bundeszentralregisters begrenzt ist. So lässt sich die Straffälligkeit der Probanden mit den Auszügen aus dem Bundeszentralregister vor der Bezugsentscheidung nicht immer zuverlässig darstellen. Zum einen kann bei länger zurückliegenden Verfahren bereits die Tilgung eingesetzt haben (§ 46 BZRG). Zum anderen wird gemäß § 11 BZRG ein Strafverfahren einer Person ohne Verurteilung nur dann ins Zentralregister aufgenommen, wenn die Einstellung auf eine erwiesene oder nicht auszuschließende Schuldunfähigkeit zurückzuführen ist und die Entscheidung oder Verfügung auf Grund eines Gutachtens erfolgte.

Der DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik steht für einen weiteren Austausch sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß,
für das Präsidium

Daniel Wolter
(Bundesgeschäftsführer)

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