Der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen. Wir begrüßen grundsätzlich den Referentenentwurf auf der Basis der Richtlinien des Abgeordnetenhauses („Stärkung der Resozialisierung“) vom 25. Mai 2023 und unterstützen grundsätzlich die vorgesehenen Änderungsbedarfe auf der Basis der Rechtsprechung des BVerfG vom 20. Juni 2023 für die gesetzlichen Regelung zur Gefangenenarbeit und Gefangenenvergütung, zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe im offenen Vollzug, zum Einsatz der elektronischen Fußfessel in geeigneten Fällen, zum Telefonieren nach außen zu marktgerechten Preisen und insbesondere zu den in der Problembeschreibung nicht explizit genannten Vorschriften zur Familienorientierung.