Aktuelle Analyse zur „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung

Ein Blatt Papier mit Diagrammen darauf, daneben steht ein geöffneter Laptop
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2016 wurde das Sexualstrafrecht in Deutschland verschärft und der „Nein heißt Nein“ Grundsatz im Strafgesetzbuch aufgenommen. Das zehnjährigen Bestehen nehmen Maria Teresa Knopp und Müşerref Tanrıverdi zum Anlass um der Frage nachzugehen, ob der strafrechtliche Schutz ausreichend ist, für von sexualisierter Gewalt Betroffene. Sie analysieren die menschenrechtlichen Anforderungen der Istanbul-Konvention. Die Problematiken des aktuell gültigen Strafrechts und befassen sich mit der neuen Diskussion „Nur Ja heißt Ja“. Zudem beziehen sie dabei Erfahrungen anderer EU-Länder mit ein.

Weitere Informationen zur Analyse "Einführung einer „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung ins deutsche Strafrecht?" finden Sie hier.