Die LAG FW weist auf die Notwendigkeit eines Landesresozialisierungsgesetzes für NRW hin.

In seinem aktuellen Interview des YouTube-Kanals "Referat_Y - Division_Y" spricht Jo Tein mit Dr. Bernd Kammermeier. Dieser ist als Sachbearbeiter in der Zentralen Führungsaufsichtsstelle des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern in Rostock tätig, engagiert sich ehrenamtlich in der Deutschen Justizgewerkschaft für den Fachbereich Soziale Dienste der Justiz und ist Mitglied des Präsidiums des DBH-Fachverband e.V.
Im ersten Teil des Interviews geht es um den persönlichen Werdegang von Herrn Dr. Kammermeier. Geboren in Franken als Sohn einer Polizistin wuchs er gesetzestreu und sehr ländlich auf. Er berichtet, wie er zunächst eine Lehre als Elektriker abschloss und während der Arbeit erstmals mit der Bewährungshilfe in Berührung kam, als der Baustelleninhaber von seiner Bewährungshelferin besucht wurde. Aus darauffolgenden Gesprächen mit dem ehemals Inhaftierten entwickelte sich eine Verbundenheit, die etwas in ihm auslöste. Sein weiterer Weg führte Dr. Kammermeier vom Zivildienst als Altenpfleger in einem Pflegeheim über ein Berufskolleg in Mannheim, an welchem er die technische Fachhochschulreife erwarb. Bereits während seines anschließenden Studiums der Ingenieurswissenschaften in Hamburg arbeitete er nebenbei als Pflegehelfer in einem Pflegeheim bis er sich schließlich dazu entschloss, in Lüneburg Soziale Arbeit zu studieren. Danach arbeitete er etwa als Sozialarbeiter in Hamburg und als Bewährungshelfer am Landgericht Stade und wechselte 2011 nach Mecklenburg-Vorpommern, wo er bis heute als Sachbearbeiter in der Zentralen Führungsaufsichtsstelle des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern tätig ist.
Im zweiten Teil des Interviews geht es um das Instrument der Führungsaufsicht. Dr. Kammermeier berichtet, woher das Instrument kommt, seit wann es die Führungsaufsicht gibt und warum sie eingeführt wurde. Er spricht von der großen Reform der Führungsaufsicht 2007 und von den Neuerungen, die mit dieser einhergingen. Neben der Frage, warum es neben der Bewährungshilfe auch die Führungsaufsicht braucht, da beide Instrumente sowohl einen Kontroll- als auch einen Hilfeauftrag haben, geht es im Gespräch auch darum, in welchen Fällen überhaupt eine Führungsaufsicht angeordnet wird. Am Ende des Interviews erläutert Dr. Kammermeier Befunde aus seiner Dissertation und beschreibt, welche Reformpotenziale er für das Instrument der Führungsaufsicht sieht.