
Herausforderungen in der Umsetzung der Abstinenzweisung und der Umgang mit dem Konsum von psychoaktiven Substanzen
In Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Forensische Ambulanzen des Strafvollzugs e.V.
Bei einer im Rahmen der Führungsaufsicht gemäß § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB erteilten Abstinenzweisung stellt sich immer die Frage nach der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit, insbesondere wenn diese Personen betreffen, die an einer Suchterkrankung leiden. Zugrunde liegen kann eine Alkohol- oder Rauschmittelabhängigkeit der Person. Der Bundesgerichtshof hatte zuletzt im Beschluss 3 StR 250/24 vom 18. September 2024 die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Abstinenzweisungen für alkoholabhängige Straftäter*innen untersucht. Hiernach darf eine solche Weisung nicht pauschal erteilt werden, sondern muss unter Berücksichtigung der individuellen Suchtproblematik und der Fähigkeit des Betroffenen zur Einhaltung der Abstinenz erfolgen. Bei der Ausgestaltung der Weisung in Führungsaufsichtsbeschlüssen muss diese soweit hinreichend bestimmt sein, dass erkennbar ist, ob es sich bei der jeweiligen Weisung um eine solche nach § 68 b Abs. 1 StGB handelt, die nach § 145 a S. 1 StGB strafbewehrt ist, oder um eine solche nach § 68 b Abs. 2 StGB, die nicht strafbewehrt ist. An den beiden Tagen wollen wir uns den Herausforderungen in der Erteilung einer Abstinenzweisung sowie in der praktischen Umsetzung durch die Änderungen des Konsumcannabisgesetzes und im Umgang mit dem Konsum von psychoaktiven Substanzen widmen. Dies erfolgt am zweiten Tag insbesondere durch die Perspektive des praktischen Umgangs mit einer Abstinenzweisung durch die verschiedenen Akteure der Führungsaufsicht. Wir möchten einen Rahmen bieten, der anregt, gemeinsam über das Thema Abstinenzweisung aus verschiedenen Perspektiven zu diskutieren, es sichtbarer und greifbarer zu machen und voneinander zu lernen.
Zielgruppe:
Praktiker*innen aus der staatlichen und freien Straffälligen- und Bewährungshilfe, Mitarbeiter*innen aus dem Strafvollzug, aus forensischen Einrichtungen, dem Maßregelvollzug, den Justizverwaltungen sowie kommunaler und freier Träger.
Veranstaltungsort und Anreise:
Tagungshaus:
Hoffmanns Höfe
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 – 67 06 - 100
E-Mail: info@hoffmanns-hoefe.de
Webseite: https://www.hoffmanns-hoefe.de
Anfahrt: Wir empfehlen grundsätzlich die Anreise mit der Deutschen Bahn zu unseren Veranstaltungen. Vom Frankfurter Hauptbahnhof fahren Sie mit der Straßenbahn Linie 21 in Richtung Stadion bis zur Haltestelle „Heinrich-Hoffmann-Straße | Blutspendedienst”. Die Straßenbahn fährt, wenn der Hauptbahnhof hinter Ihnen liegt, nach rechts, die Fahrtzeit beträgt ca. 10 Minuten. Die Straßenbahnhaltestelle liegt in unmittelbarer Nähe der Einmündung der Heinrich-Hoffmann-Straße. Die Hoffmanns Höfe befinden sich nach ca. 150 Metern auf der rechten Seite.
Hinweis: Die Tagungsstätte verfügt über nur wenige eigene Parkplätze. Wir empfehlen Ihnen nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Kosten:
| Tagungsgebühr* | 190,00 € |
| Verpflegung** (inkl. 7% MwSt.) |
79,00 € |
| Gesamtkosten (Tagungsgebühr & Verpflegung) | 269,00 € |
*Von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG befreit.
**Verpflegung beinhaltet: 2 x Mittagessen, 1x Kaffeepause am Nachmittag (Kuchen) sowie Tagungsgetränke (Kaffee, Tee, Wasser, Schorlen) für beide Tage.
Übernachtung: Ein Zimmerkontingent zum Selbstabruf wurde bei der Tagungsstätte reserviert. Die Übernachtung im Einzelzimmer beträgt 95,- Euro inkl. Frühstück zuzüglich einer Tourismusabgabe der Stadt Frankfurt a.M. von 2 Euro pro Nacht. Für die Zimmerbuchung melden Sie sich unter dem Stichwort „DBH“ bei der Tagungsstätte bis spätestens 26.10.2026 selbst an. Eine Buchung ohne Übernachtung ist selbstverständlich auch möglich.
Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte erst, nachdem Sie unsere Einladung mit Rechnung zur Veranstaltung erhalten haben.
Hinweis: Die Rechnungsstellung erfolgt ab dem 07.12.2026.
Termin: Mo. 07.12.2026 von 12.30-16.30 Uhr, Di. 08.12.2026 von 09.00 - 15.00 Uhr
Melden Sie sich bitte bis zum 21.10.2026 (Anmeldeschluss) verbindlich bei uns an.
Weitere Informationen können Sie dem Veranstaltungsprogramm im Anhang entnehmen.