Ziel der Führungsaufsicht als Maßregel der Besserung und Sicherung ist einerseits, verurteilte Personen mit ungünstiger Sozialprognose nach der Entlassung aus der Strafhaft, der Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt sowie Personen mit einer günstigen Prognose bei Aussetzung der weiteren Unterbringung in Sicherungsverwahrung, Entziehungsklinik oder Psychiatrischem Krankenhaus durch Betreuung und Hilfe zu unterstützen und sie vor erneuter Straffälligkeit zu bewahren. Andererseits soll die Führungsaufsicht Überwachung und Kontrolle gewährleisten. Dem Instrument der Führungsaufsicht kommt eine hohe Verantwortung im Rahmen der Resozialisierungs- und Sicherungsaufgaben zu. Der Erfolg der Führungsaufsicht hängt ebenso von der inhaltlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Bewährungshilfe, Aufsichtsstelle und weiteren Akteuren ab.
Ziel: Ziel ist es, Inhalte und die Anwendung der Führungsaufsicht darzulegen. Es werden anhand typischer Fallkonstellationen verschiedene Problembereiche erörtert sowie Grundlagenwissen und hilfreiche Tipps für die Praxis vermittelt.