Die Einrichtungen der Straffälligenhilfe bieten verschiedene Angebote und Maßnahmen an, um von Haft bedrohte, inhaftierte oder haftentlassene Menschen sowie deren Angehörige zu beraten und zu unterstützen. Die Angebote der Einrichtungen der Straffälligenhilfe orientieren sich an dem jeweils gegebenen individuellen Bedarf. Dazu gehören zum Beispiel Beratung (Existenzsicherung, Schuldnerberatung, Suchtberatung und andere), Unterstützung bei der Organisation von vollzugsöffnenden Maßnahmen (Ausführungen, Ausgänge, Hafturlaube), Entlassungsvorbereitung/Integrationsplanung, Maßnahmen der beruflichen und schulischen Qualifizierung, Projekte zur Haftvermeidung, Angebote der Gewaltprävention, Unterstützung von Haftentlassenen bei der Suche nach einer Unterkunft sowie Wohnraumsicherung bei Inhaftierung. Auch Angebote für die Opfer von Straftaten werden bereitgehalten. Die Angebote sind teils so vielfältig wie die betroffenen Personen selbst.
Der Zugang zu straffällig gewordenen Menschen und die Organisation von passenden Angeboten kann eine Herausforderung für das Arbeitsfeld darstellen. Gründe sind zum einen die komplexen Problemlagen der Betroffenen und die notwendige Verzahnung verschiedener Fachbereiche und Hilfesysteme im Bereich der Strafrechtspflege in der Resozialisierungsarbeit. Zum anderen der häufig schwierige Einblick in die Systeme der Strafrechtspflege (Lebenswelt Strafvollzug, Rolle der Straffälligenhilfe sowie weiterer Akteure der Strafrechtspflege).
Ziel: Ziel ist es, den Teilnehmenden Grundlagen der Resozialisierungsarbeit in der Straffälligenhilfe zu vermitteln. Neben theoretischem Wissen geht es auch um Fragen zur Rolle der sozialen Arbeit in der Straffälligenhilfe, der Netzwerkarbeit sowie um sozialrechtliche Fragen und Pflichten im Bereich der Administration und des Projektmanagements. Mitarbeitende der Straffälligenhilfe sollen durch den Qualifizierungskurs geschult und befähigt werden, in der Straffälligenhilfe handlungssicher(er) zu arbeiten.