E-Learning Kurs der UNODC zu den Mandela Rules in deutscher Sprache

Ein Bücherstapel, auf dem Personen sitzen, davor ein Bildschirm, darüber ein gebogener Pfeil mit Pfeilspitzen an beiden Enden
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Auf der 134. Sitzung des Strafvollzugsausschuss der Länder wurde der E-Learning-Kurs zu den Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Behandlung der Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) als nützliches Hilfsmittel für die Ausbildung von Justizvollzugsbediensteten einstimmig anerkannt. Der E-Learning-Kurs soll in die Ausbildungspläne für Justizvollzugsbedienstete in allen Bundesländern integriert werden. Die insgesamt 122 Regeln der „Mandela Rules“ decken ein breites Spektrum an Herausforderungen im Bereich der Gefängnisverwaltung ab und fassen die international anerkannten Minimalstandards für die Behandlung von Gefangenen in einem Dokument zusammen. In einem ersten Teil sind die allgemein anzuwendenden Grundsätze verankert. Auf internationaler Ebene führt Deutschland gemeinsam mit Südafrika den Vorsitz der „Group of Friends of the Nelson Mandela Rules“ – eine informelle Gruppe bestehend aus mehr als 30 Mitgliedstaaten mit besonderem Interesse an der Förderung der praktischen Anwendung der Mandela Rules.

Weitere Informationen dazu, dass der E-Learning-Kurs des UNODC zu den Nelson-Mandela-Regeln in die Fortbildung des deutschen Strafvollzugspersonals aufgenommen wird finden Sie hier.