EAÜ in Europa: Neuer Bericht zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung veröffentlicht

Zwölf gelbe Sterne im Kreis vor einem blauen Hintergrund, der die Umrisse von Europa zeigt
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Die CEP (Confederation of European Probation) veranstaltet jährlich eine Konferenz zum Thema "elektronische Aufenthaltsüberwachung in Europa". 

Der Bericht zur 13. Konferenz wurde nun veröffentlicht und bietet einen umfassenden Überblick darüber, wie die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in ganz Europa eingesetzt wird.

Was einst als Randerscheinung galt, hat sich zu einer weit verbreiteten Überwachungsmethode entwickelt, auch wenn ihre Rolle und ihre Regelung je nach Land sehr unterschiedlich sind. In einigen Ländern ist die EAÜ in die Bewährungshilfe eingebettet und dient der Wiedereingliederung, während sie in anderen Ländern eine Erweiterung der Haft darstellt und von Strafvollzugs- oder Polizeibehörden verwaltet wird. Die Beteiligung privater Unternehmen an bestimmten Systemen wirft Fragen hinsichtlich der Rechenschaftspflicht und der Souveränität auf. Die Ergebnisse unterstreichen zudem, dass Technologie nicht neutral ist. Entscheidungen hinsichtlich Ausrüstung, Beschaffung und Systemgestaltung prägen nicht nur die Funktionsweise von elektronischer Aufenthaltsüberwachung, sondern auch, wie sie wahrgenommen und erlebt wird. Eine wichtige Erkenntnis aus dem Bericht ist auch, dass die EAÜ nicht isoliert betrachtet werden kann. Die Wirksamkeit und Legitimität hängen vielmehr davon ab, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung in umfassendere Strategien im Strafvollzug eingebunden ist, durch fachliche Aufsicht unterstützt wird und mit den Menschenrechtsstandards des Europarats im Einklang steht.

Weitere Erkenntnisse und der Bericht als kostenloses PDF-Dokument zum Download stehen Ihnen hier zur Verfügung.