Forschung zum aktuellen Stand der palliativmedizinischen Versorgungsrealität im Strafvollzug

Eine Person von hinten, zu einem Laptop gerichtet, auf dem Bildschirm verschiedene Diagramme
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Inhaftierte haben nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip einen Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung wie gesetzlich Krankenversicherte. Damit stehen ihnen auch palliativmedizinische Leistungen zu. Es gibt allerdings kaum wissenschaftliche Untersuchungen zur Anzahl und Versorgung von Gefangenen mit schweren unheilbaren Erkrankungen. Dadurch, dass sich der demografische Wandel auch in Vollzugsanstalten bemerkbar macht, wird die Zahl schwerkranker und sterbender Inhaftierter in den kommenden Jahren jedoch deutlich zunehmen.

Ein Forschungsteam des Instituts für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover möchte die palliativmedizinische Versorgung von Inhaftierten in Niedersachsen untersuchen. Die Studie „Sterben im Strafvollzug. Exploration von Erfahrungen und Bedarfen Inhaftierter und der Versorgungsrealität (ARREST)“ soll den aktuellen Stand der palliativmedizinischen Versorgungsrealität im Strafvollzug darstellen, um mögliche Defizite und Potenziale zu identifizieren und eventuellen Handlungsbedarf aufzuzeigen. In die Untersuchung werden sowohl betroffene Gefangene und ehemalige Inhaftierte als auch anstaltsinterne und externe Versorgende mit einbezogen.

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