Kooperationsvereinbarung in Bremen schafft verbessere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe, Stabilität und eine schnelle Eingliederung in Beschäftigung

Sechs verschiedenfarbige Puzzleteile, die von sechs Händen in die Mitte gehalten werden, darüber weiße Verbindungslinien
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Unter der Leitung des CHANCE-Netzwerk Projekts wurde seit 2023 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatorin für Justiz und Verfassung der Hansestadt Bremen, der Justizvollzugsanstalt Bremen, den Sozialen Diensten der Justiz im Lande Bremen, dem Jobcenter Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven entwickelt. Vor fast einem Jahr, am 01.08.2025 ist diese Kooperationsvereinbarung in Bremen in Kraft getreten, mit dem Ziel, zu einer möglichst schnellen Eingliederung der gemeinsamen Klient*innen in Beschäftigung beizutragen und sie damit zu befähigen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu decken.

Diese Vereinbarung schafft nun konkrete Verbesserungen für Betroffene, indem sie es ermöglicht, dass Bürgergeldanträge bereits während der Haft gestellt und noch vor der Entlassung beschieden werden können. Auch im Bereich der Gesundheitsversorgung konnten wichtige Veränderungen erreicht werden. Menschen, die auf eine Substitutionsbehandlung angewiesen sind, können bereits vor der Haftentlassung eine Interims-Krankenkassenkarte erhalten. So wird eine nahtlose medizinische Versorgung unmittelbar nach der Entlassung ermöglicht. 

Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Kooperationsvereinbarung.