Anmeldung freigeschaltet: Fachtagung Entlass- und Übergangsmanagement: Resozialisierung durch Arbeit – Wege und Perspektiven der Arbeitsvermittlung

DBH-Fachverband e.V.

Arbeit hat vielfältige gesellschaftliche, wirtschaftliche und individuelle Nutzen. Sie dient nicht nur der finanziellen Absicherung, sondern auch der sozialen Integration und persönlichen Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt mit seinem Grundsatzurteil vom 20.06.2023 (Az. 2 BvR 166/16; 2 BvR 1683/17) den hohen Stellenwert der Resozialisierung bzw. von Resozialisierungskonzepten betont. Arbeit sei als Resozialisierungsmittel nur dann wirksam, wenn die geleistete Arbeit auch eine angemessene Anerkennung findet, so das BVerfG. Erwerbsarbeit sei zur Herstellung der Lebensgrundlage notwendig. Arbeit ist damit auch ein entscheidender Faktor für die Resozialisierung von (ehemaligen) inhaftieren Menschen ist. Doch der Weg von der Inhaftierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist mit vielen Hürden verbunden. Der Zugang zu Arbeitsplätzen, der Erwerb notwendiger Qualifikationen und die Überwindung gesellschaftlicher Stigmatisierungen stellen große Herausforderungen dar. Die Fachtagung „Resozialisierung durch Arbeit – Wege und Perspektiven der Arbeitsvermittlung“ widmet sich der Frage, welche Anforderungen an die Erwerbsarbeit im Strafvollzug im Lichte des BVerfG-Urteils gestellt werden (können) und welche konkreten Perspektiven und Herausforderungen in der Arbeitsvermittlung aktuell vorzufinden sind. Im Fokus steht dabei sowohl die Arbeit im Vollzug als auch die Frage, wie eine erfolgreiche Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nach der Inhaftierung gelingen kann. Welche Rahmenbedingungen sind entscheidend, um den Übergang von der Haft zur Arbeit, auch für Menschen ohne Aufenthaltstitel, Sicherungsverwahrte und Sexualstraftäter:innen zu ermöglichen? Wie können digitale Angebote die Arbeitsvermittlung unterstützen und vereinfachen? Welche konkreten Handlungsansätze haben sich in der Praxis bewährt? Und nicht zuletzt: welche sozialrechtlichen Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber zur Arbeitsmarktintegration vor? Diese und weitere Fragen wollen wir an den zwei Tagen näher beleuchten. Es sind verschiedene Arbeitsgespräche geplant, die nach einem kurzen Input einladen, gemeinsam über das Thema zu diskutieren und voneinander zu lernen.

Wann: Am 17.-18. November 2025

Wo: In Frankfurt a.M.

Anmeldeschluss ist der 01.10.2025.

Weitere Informationen zur Fachtagung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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