Der DBH-Fachverband begrüßt, dass der Freistaat Sachsen einen Gesetzentwurf für den Datenschutz im Justizvollzug vorgelegt hat. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 2016/680 bekommt im Justizvollzug mit dem beabsichtigten Gesetz für Gefangene und Behörden die notwendige Rechtssicherheit. Der Gesetzentwurf deckt alle Vollzugsbereiche ab.