Sucht und Straffälligkeit
15.11.2012 in Kassel
Straffälligkeit und Sucht sind in fataler Weise miteinander verknüpft. So sind etwa 70 % aller Menschen in Haft manifest suchtkrank. Etwa die Hälfte aller Gewalttaten erfolgt unter Rauschmitteleinfluss. Drogenabhängigkeit ist sehr eng mit Beschaffungskriminalität verknüpft. Aber auch im Straßenverkehr stellt Substanzeinfluss eine massive Gefährdung dar mit heftigen strafrechtlichen Konsequenzen für die Unfallverursacher und schlimmen Folgen für die Opfer. Gleichzeitig sind Justiz und Suchtkrankenhilfe nur unzureichend miteinander verknüpft. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 64 StGB und 35 BtMG erreichen letztlich nur einen kleinen Personenkreis. Dieses Seminar soll Mut machen zum Hinsehen und Handeln im Umgang mit süchtigen Probanden. Suchtspezifisches Handeln findet in einem Abwägungsprozess statt: Was kann von dem betroffenen Menschen verlangt werden, welche Auflagen soll er erfüllen und wozu ist er fähig? Wie viel schützende Unterstützung ist notwendig und wo sind die Grenzen der Selbstverantwortung?
Dabei werden wichtige Grundlagen aus der Suchtmedizin erläutert und einige epidemiologische Daten vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen nationale und internationale Modelle einer besseren Kooperation zwischen Justiz, insbesondere auch Bewährungshilfe und Suchtkrankenhilfe, z.B. der Community Reinforcement Approach im Bielefelder Modell, die Drogengerichtshöfe in den USA, das Übergangsmanagement im Kontext der Haftentlassung u.a.